Sitzungsturnus 2013
Antrag
Antragstext
Der StuRa möge beschließen die ordentlichen Sitzungen des StuRa aller zwei Wochen stattfinden zu lassen. Das operative Geschäft, wozu auch Beschlüsse zu finanziellen Belangen im Rahmen des Haushaltsplanes zählen, wird an das Referatskollegium mit allen Rechten und Pflichten delegiert.
Änderungsanträge
monatlicher Turnus
Ersetze "aller zwei Wochen" durch "monatlich".
Ergebnis
Ja |
4 |
---|---|
Nein | 7 |
Enthaltung | 0 |
Der Änderungsantrag ist damit nicht angenommen
zweiwöchiger Turnus/ Änderung Sitzungsbeginn
Der StuRa moege beschliessen die ordentlichen Sitzungen des StuRa ab Sommersemester 2013 alle zwei Wochen in der geraden Woche stattfinden zu lassen. Die Sitzung beginnt um 17:00 Uhr. Das operative Geschaeft, wozu auch Beschluesse zu finanziellen Belangen im Rahmen des Haushaltsplanes zaehlen, wird an das Referatskollegium mit allen Rechten und Pflichten delegiert.
Ergebnis
Ja |
8 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 3 |
Der Änderungsantrag ist damit angenommen
Abstimmung
besondere notwendige Mehrheit
2/3-Mehrheit der Mitglieder gemäß § 19 Satzung
Behandlung
1. Sitzung StuRa 2013
Tagesordnungspunkt 4
Vertagung auf die kommende Sitzung2. Sitzung StuRa 2013
Tagesordnungspunkt 3
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSFG3. Sitzung StuRa 2013
Tagesordnungspunkt 3
Beschlussfähigkeit gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 SächsHSFGErgebnis
Ja 11 Nein 0 Enthaltung 1 angenommen
Beschluss
Der StuRa möge beschließen die ordentlichen Sitzungen des StuRa ab Sommersemester 2013 alle zwei Wochen in der geraden Woche stattfinden zu lassen. Die Sitzung beginnt um 17:00 Uhr. Das operative Geschäft, wozu auch Beschlüsse zu finanziellen Belangen im Rahmen des Haushaltsplanes zählen, wird an das Referatskollegium mit allen Rechten und Pflichten delegiert.
Unterzeichnung und Ausfertigung
Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name