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Beitrag für die Studentinnen- und Studentenschaft Sommersemester 2013

2013-01-10: Anpassung der Höhe des Beitrages für die Studentinnen- und Studentenschaft ab dem Sommersemester 2013

Antrag

Antragstext

Der StuRa möge beschließen die Beitragsordnung zum Wintersemester 2013/14 wie folgt zu ändern:

im § 4 Abs. 1: ersetze 223,70 Euro durch 229,86 Euro

im § 4 Abs.2 Nr. 1: ersetze 9,00 Euro durch 13,16 Euro

im § 4 Abs.2 Nr. 4: ersetze  69,50 Euro durch 71,50 Euro

Änderungsantrag

Beginn Wirkung

Ersetze "Wintersemester 2013/14" durch "Sommersemester 2013".

Abstimmung

besondere notwendige Mehrheit

2/3-Mehrheit der Mitglieder gemäß § 19 Satzung

Behandlung

1. Sitzung StuRa 2013
Tagesordnungspunkt 12
keine Behandlung wegen Ablauf der Sitzungszeit

2. Sitzung StuRa 2013
Tagesordnungspunkt 2
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSFG

3. Sitzung StuRa 2013
Tagesordnungspunkt 2
Beschlussfähigkeit gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 SächsHSFG

Ergebnis

Ja 11
Nein 0
Enthaltung 1

angenommen

Beschluss

Der StuRa beschloss die Beitragsordnung zum Sommersemester 2013 wie folgt zu ändern:

im § 4 Abs. 1: ersetze 223,70 Euro durch 229,86 Euro

im § 4 Abs.2 Nr. 1: ersetze 9,00 Euro durch 13,16 Euro

im § 4 Abs.2 Nr. 4: ersetze  69,50 Euro durch 71,50 Euro

Unterzeichnung und Ausfertigung

Datum der Ausfertigung
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