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notwendige Mehrheit für die Zustimmung im StuRa 2012

2012-23-01: notwendige Mehrheit für die Zustimmung eines Antrag im Studentinnen- und Studentenrat (StuRa) 2012

Antrag

Antragstext

Der StuRa möge beschließen folgendes Verfahren für das Fassen von Beschlüssen in der Legislatur 2012 als Ersatz für die fehlende Ordnung (Geschäftsordnung) festzulegen.

Die Beschlussfähigkeit ist festzustellen. Sie ergibt sich aus der Anzahl von Anwesenden, die stimmberechtigt sind. Dabei wird (lediglich) der Grad der Beschlussfähigkeit festgelegt.

Beschlüsse werden (selbstverständlich) mit der Mehrheit der Stimmen der Anwesenden gefasst. Es zählen (jedoch lediglich) die Stimmen, die auch abgegeben wurden.

Es (bei den abgegebenen Stimmen) muss (selbstverständlich) die Mehrheit zustimmen. Demnach bedarf es einer höher Anzahl von Stimmen für "Ja!", als nicht zustimmenden Stimmen. Als nicht zustimmende Stimmen gelten alle Stimmen für "Nein!" und auch Stimmen für "Enthaltung", welche gemeinsam der Zustimmung entgegenstehen.

Begründung zum Antrag

Eine Reglung zur Definition des Verfahrens zum Fassen von Beschlüssen muss her. Es kann nicht sein, dass nach Belieben Beschlüsse anfechtbar sind, nur weil der StuRa keine eigene Festlegung für sich trifft. Mit dieses Antrag und möglichen Beschluss soll ein Ersatz für die fehlende Ordnung zur Bestimmung von Verfahren des Organes Studentinnen- und Studentenrates gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 SächsHSG erfolgen.

Die Reglung orientiert sich an § 54 SächsHSG. Der Antrag und mögliche Beschluss soll salvatorische Wirkung für das bisherige Wirken des StuRa 2012 erzielen, sollte bisher nicht konform § 54 SächsHSG Beschlüsse gefasst wurden sein.

Es sein noch angemerkt, dass das wahrhaftige Problem wohl die Ordnung (Geschäftsordnung) im StuRa ist. Im Übrigen erscheint diese nur durch kontinuierlich (nachhaltige) Investition und Sicherung in entsprechenden personellen Kapazitäten möglich.

Die Begründung könnte immens erweitert werden:

  • Sollte alternativ ein Verfahren, etwa die Anzahl von Anwesenden (Feststellung der Beschlussfähigkeit) ist, unabhängig von der Anzahl der abgegeben Stimmen, "Anwendung" finden:
    • Grundsätzlich wird der "vorherrschenden" und bisher gelebten Anwendung (Wer sich wirklich enthalten will, soll nicht zum Abstimmen gezwungen werden.) widersprochen.
    • Alle Beschlüsse dieser Legislatur müssen auf ihre "Richtigkeit" überprüft werden. Dabei wäre die Anzahl der Anwesenden gemäß Beschlussfähigkeit nahezu überall anzugeben.
    • Auf den StuRa könnten (auch so, ähnlich wie schon jetzt befürchtet,) Verfahren mit der Rechtsaufsicht und zu Gericht anhänglich werden.
  • Wiki:Beschluss#gemäß SächsHSG
  • Ferner sollte einmal geprüft werden, ob es zulässig ist, dass bei einer festgestellten Beschlussfähigkeit mit 30 Anwesenden (von 36 Stimmberechtigten, wobei ein Sitz zuviel der Mitgliedergruppe Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer bereitgestellt wurde) Anträge der studentischen Vertretung mit "16 Ja-Stimmen, 13 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen" mit der Anmerkung "(ein Mitglied beteiligt sich nicht an der Abstimmung)" und "bei der Anwesenheit von 32 stimmberechtigten Mitgliedern" abgelehnt werden .

Des Weiteren kann nur, im Sinne der "Rechtmäßigkeit" und der klaren Verhältnisse, dazu geraten, den umstrittenen Beschluss Schaffung weiterer Stellen als Angestellte des StuRa erneut abstimmen zu lassen. Somit kann er "mit Sicherheit" geheilt werden. Dabei ist weniger die Entscheidung selbst, sondern eher ihre "endgültige Wirkung" im Vordergrund. Dies gilt insbesondere, da es beim Gegenstand um eine massive finanzielle Entscheidung handelt, die die Zukunft der studentischen Selbstverwaltung maßgeblich prägen wird.

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Abstimmung

besondere notwendige Mehrheit

2/3-Mehrheit der Mitglieder gemäß § 19 Satzung

Behandlung

23. Sitzung StuRa 2012
Tagesordnungspunkt 10
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSG

24. Sitzung StuRa 2012
Tagesordnungspunkt 7
Beschlussfähigkeit gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 SächsHSG i. V. m. Beschluss Verfahren zu Beschlüssen, die einer besonderen Mehrheit bedürfen 14. Sitzung StuRa 2011 (Tagesordnungspunkt 1)

Ergebnis

Ja
3
Nein 1
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

siehe Antrag

Unterzeichnung und Ausfertigung

Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
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