Änderung der Wahlordnung
Antragsteller
Elisa Löwe
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, in die Wahlordnung folgende Änderungen vorzunehmen:
Streichung:
Ersetze:
§2 (4) Die Amtszeit des StuRa beginnt jedoch frühestens mit Ablauf des Kalenderjahres des Beginns der vorherigen Amtszeit des StuRa.
durch
§2 (4) Die Amtszeit des StuRa beginnt mit Beginn des auf die Wahl folgende Sommersemesters.
und
§2 (5) Die Fachschaftsräte treten spätestens zwei Wochen nach Feststellung des Wahlergebnisses zusammen. Der StuRa tritt spätestens zwei Wochen nach Ablauf des Kalenderjahres der Wahl zusammen.
durch
§2 (5) Die Fachschaftsräte treten spätestens zwei Wochen nach Feststellung des Wahlergebnisses zusammen. Der StuRa tritt spätestens zwei Wochen nach Beginn des(r Vorlesungszeit im) Sommersemester zusammen.
Ergänzung:
§9 (2) Wahlvorschläge bedürfen der Schriftform. Aus dem Wahlvorschlag muss ersichtlich sein, welche Wahl in welcher Fachschaft betroffen ist. Ein Wahlvorschlag muss den Namen, den Vornamen, die Fachschaft, die Studiengruppennummer, S-Nummer und Geburtsdatum sowie die Anschrift des Bewerbers enthalten. Weitere Angaben darf der Wahlvorschlag nicht enthalten.
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Inkrafttreten zum 01.01.2013
Abstimmung
besondere notwendige Mehrheit
2/3-Mehrheit der Mitglieder gemäß § 19 Satzung
Behandlung
23. Sitzung StuRa 2012
Tagesordnungspunkt 15
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSG
24. Sitzung StuRa 2012
Tagesordnungspunkt 2
Beschlussfähigkeit gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 SächsHSG
Vertagung auf unbestimmte Zeit
Ergebnis
Ja |
n |
---|---|
Nein | n |
Enthaltung | n |
angenommen/abgelehnt
Beschluss
siehe Antrag
Unterzeichnung und Ausfertigung
Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name