Klage wegen Ausstattung Verwaltungsräume
2012-21-05: Klage wegen Ausstattung Verwaltungsräume
Antrag
Antragstext
Der StuRa möge beschließen Klage gegen die HTW Dresden einzulegen, um gerichtlich Klären zu lassen, welche Ausstattung von der Hochschule für die dem StuRa überlassenen Verwaltungsräume gestellt werden muss.
Die Kosten belaufen sich in der ersten Instanz auf bis zu 500 Euro.
Begründung zum Antrag
Die HTW Dresden ist gemäß SächsHSG dem StuRa gegenüber zur kostenfreien Überlassung von Verwaltungsräumen verpflichtet. Das SMWK kann oder will auch auf schriftliche Aufforderung dazu keine Definition festlegen. Somit bleibt nur die Möglichkeit zur gerichtlichen Klärung.
Abstimmung
Behandlung
21. Sitzung des StuRa 2012
Tagesordnungspunkt 15Ergebnis
keine Gegenrede
angenommen
Beschluss
siehe Antrag