Fahrräder in den StuRa-Räumlichkeiten
Antrag
Antragstext
Der StuRa möge beschließen das Abstellen von Fahrrädern in den Räumlichkeiten der studentischen Selbstverwaltung zu untersagen.
Begründung zum Antrag
Die Ordnung in den Räumlichkeiten ist oft nicht sehr hoch und durch ein "Fahrradlager" würde diese auch nicht besser. Ferner ist das abgestellte Fahrrad auch bei Anwesenheit (HTW weit) des Besitzers in den Räumlichkeiten (Beratungsräume und Lager). Dieses Fahrrad besitzt ein Schloss, welches in den Räumlichkeiten auch genutzt wird. Daher ist die Notwendigkeit des Abstellens nicht nachvollziehbar und wirkt nur als "gutes" Beispiel für weitere.
Weiterhin ist auf die Hausordnung zu verweisen.
Abstimmung
Behandlung
21. Sitzung des StuRa 2012
Tagesordnungspunkt 17
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSG
22. Sitzung des StuRa 2012
Tagesordnungspunkt 4
Beschlussfähigkeit gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 SächsHSG
Ergebnis
Ja |
3 |
---|---|
Nein | 1 |
Enthaltung | 1 |
angenommen
Beschluss
siehe Antrag
Unterzeichnung und Ausfertigung
2012-10-31
Sitzungsleitung
Christian Krolop