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Begründung zur Geschäftsordnung des Studentinnenrates

Begründung für die Geschäftsordnung des Studentinnenrates der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (StuRa-Geschäftsordnung - StuRa-GO) vom 29. Juni 2021

 

§ Geltungsbereich

 

§ Abgrenzung

 

§ Anträge zur Sitzung

 

§ Fristen

 

§ Sitzungen

 

§ Ende Sitzungen Plenum

 

2021-10-05

2021-10-06

Es handelt sich um einen selbstver"pflicht"enden Grundsatz für der StuRa nicht über die Stränge zu schlagen. Der StuRa ist bemüht Menschen möglichst wenige Studierende mit dem üblichen Gebaren zum Anhalten von Sitzungen auszuschließen. Wenn Sitzungen vom Abend in die Nacht rutschen können, dann ist das "unschön". Durch einen Beschluss vom Plenum zum Abweichen von der Ordnung (Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder) kann (und soll) in wichtigen und dringlichen Fällen abgewichen werden.

 

§ Beschlüsse

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