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Geschäftsordnung des Studentinnen- und Studentenrates

Geschäftsordnung des Studentinnen- und Studentenrates der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (StuRa-Geschäftsordnung - StuRa-GO) vom 26. Juni 2018

 

Geschäftsordnung des Studentinnen- und Studentenrates der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
(StuRa-Geschäftsordnung – StuRa-GO)

als Teil der Ordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden
Vom 26. Juni 2018

 

§ Abgrenzung

 

Der StuRa hat nicht die Geschäftsordnung

  1. des deutschen Bundestages;

  2. des Sächsischen Landtages;

  3. des Senates HTW Dresden.

 

§ Anträge zur Sitzung

 

Mindestens folgende Anträge zur Geschäftsordnung sollen einer Sitzung zulässig sein:

  1. Dringliche Verständnisfrage (z. B. zu verwendeten Abkürzungen, zum Zusammenhang von Aussagen oder der Auswirkung auf den Antrag)

  2. Einmalige sofortige Richtigstellung (wenn auf eine deiner Aussagen Bezug genommen wird und sie falsch dargestellt wird)

  3. Anzweiflung der eben getroffenen Entscheidung der Sitzungsleitung

  4. Bestellung einer anderen Redeleitung (Ablösung der aktuellen Redeleitung)

  5. Änderung der Reihenfolge zur Abarbeitung der Tagesordnung

  6. Nichtbehandlung eines TOP oder eines einzelnen Antrages

  7. Vertagung eines TOP

  8. Überweisung eines Antrages an ein anderes beschlussfassendes Gremium

  9. Ausschluss der Öffentlichkeit

  10. Einreichen eines neuen Antrages

  11. Einreichen eines Änderungsantrages

  12. Übernehmen eines Änderungsantrages

  13. Beschränkung der Redezeit für nachfolgende Redebeiträge zum aktuellen TOP

  14. Schließung oder Wiedereröffnung der Redeliste

  15. Schließung der Debatte

  16. Meinungsbild zu einer Fragestellung des aktuellen TOP unter allen Anwesenden oder ausschließlich unter den Stimmberechtigten für die Beschlussfassung

  17. Geheime Abstimmung einer nachfolgenden Beschlussfassung

  18. Sitzungspause

  19. Neuauszählung der eben abgegebenen Stimmen

  20. Feststellung der Beschlussfähigkeit

  21. Schließung der Sitzung

 

§ Fristen

 

  1. Anträge sollen mindestens drei Tag vor der Sitzung dem Präsidium für die Erstellung eines Entwurfes der Tagesordnung eingereicht werden.

  2. Der Entwurf der Tagesordnung soll mindestens einen Tag vor der Sitzung bekannt gegeben werden.

 

§ Sitzungen

 

In der Vorlesungszeit finden alle 2 Wochen Sitzungen in der Gremienblockzeit statt.

 

§ Beschlüsse

 

  1. Beschlüsse zu Ordnungen bedürfen mindestens der Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder. Eine höhere notwendige Mehrheit kann die jeweilige Ordnung regeln.

  2. 1Organe sind beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. 2Ist das Organ danach nicht beschlussfähig, wird unter angemessener Ladungsfrist eine neue Sitzung mit demselben Gegenstand einberufen. 3In dieser Sitzung ist das Organ beschlussfähig, worauf mit der Einberufung hinzuweisen ist. 4Das Präsidium kann vorsehen, dass Organe Beschlüsse im Umlaufverfahren fassen können.

 

§ Inkrafttreten

 

Die Geschäftsordnung tritt mit der Beschlussfassung in Kraft.

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