Protokoll 3. Sitzung Ausschuss Strukturelles 2021

Mitschriften:
https://pentapad.c3d2.de/p/3-Sitzung-Strukturelles-2021

Anwesende:

 

 

"konkrete Kleinigkeiten" in make clean 2020-13-03

Soll noch mehr, außer das, was in der letzten (2.) Sitzung festgelegt wurde darunter zählen?

 

Aufgaben und Prozesse in FAKs regeln

Fristen, Beschlussfähigkeit u.Ä. in StuRa-GO

Aufgaben in StuRa-GrundO

 

beschlossene aber noch nicht umgesetzte Anträge

was ist noch offen?

übergangsweise Geschäftsordnung überwinden: Grundzüge klären und Präsidium befähigen

Aufgaben zu den Studienkommissionen richtig wahrnehmen

Beauftragung Rechtsangelegenheiten schaffen

 

einheitlicher Schlussparagraph

Optionen siehe 1. Sitzung

in den Mai-Änderungen sollte ein einheitlicher Schlussparagraph für die meisten (gibt Ausnahmen: FO, BO, WO (?)) Ordnungen enthalten sein

Vorschlag SvA:

§ Inkrafttreten


Diese Ordnung tritt mit der Beschlussfassung in Kraft.

 

Projekt Verordnungen

Antrag Zuständige ordentlich verordnen lassen!

siehe Tabelle 1. Sitzung: Beitragsordnung, Ticketverordnung, Schließfachverordnung, Raumnutzungsverordnung

Entgültig festlegen, wer Verordnungen erlassen können soll. Referatsleitung selber oder Vorstand?

 die 2 Mails von 29.3.

 

Weiteres

Stelle DHSZ in StuRa-GrundO einbauen

§ Vertretung ...

Verantwortlichkeiten für z.B. Semsterticket und HHP

in StuRa-GrundO oder woanders?

KontO in StuRa-GO einhängen

in Mai Antrag aufnehmen

 

Weiteres 2 (aus 1. Sitzung vertagt)

 

Stellvertretung von Beauftragungen

 

In Anlehnung an Referatsleitungen?

 

Die Beauftragung ist insbesondere zuständig für die Bestellung und Abbestellung von eines Mitgliedes des zur stellvertretenden Beauftragung.

 

(Mitwirkungsordnung?) kooptierte Mitglieder kraft Wahl für ein anderes Amt

 

Es steht die Überlegung im Raum, dass wenn Personen, die bisher keine Mitglieder des StuRa sind, durch die Wahl für eine andere Funktion automatisch beratende Mitglieder (als kooptierte Mitglieder) werden.

Eigentlich ist das ja irgendwie logisch. Wer beispielsweise als Leitung eines Referates durch das Plenum gewählt wird, hat damit mindestens auch "das Vertrauen" beratendes Mitglied zu sein.

Aber könnte das nicht so auch schon aus der aktuelle Reglung gelesen werden? Vielleicht reicht es das in der Begründung klarzustellen. Eine Absprache mit dem Präsidium wäre dazu sicherlich sinnvoll. Ideal wäre, wenn das Präsidium schlicht bei der Wahl darauf hinweist, dass die kandidierende Person bisher kein Mitglied des StuRa ist und damit - als eine Art konkludentes Handeln - auch als kooptierte Mitglieder gewählt werden würden.

Aber wie ist das eigentlich bei externen Mitgliedern?

Und wie ist das eigentlich beim Zurücktreten von stimmberechtigten Mitgliedern? (Eigentlich könnten sie doch auch immer bis zum Ende der Legislatur (beratende) Mitglieder bleiben. Wie auch andere beratende Mitglieder, könnten sie notfalls per Abwahl "rausgeworfen" werden.)

 

(Mitwirkungsordnung) Welche Ämter gibt es, wo Personen bestellt werden und dann (kooptierte) beratende Mitglieder sein sollen?

 

Ursprünglich war das wohl mal so angedacht, dass also auch die Bestellung von Bereichsleitung dazu führt, dass "außenstehende" Personen Mitglied vom StuRa werden können. Aktuell ist das ja nicht mehr so angedacht, oder? Bestellt werden kann nur, wer bereits Mitglied vom StuRa ist, also durch das Plenum "abgesegnet" wurden.

Im Übrigen findet sich in der Begründung auch nichts zur Erklärung. Folglich wäre im § kooptierte Mitglieder oder Bestellung zu streichen, oder?

 

(Mitwirkungsordnung) entgültiger Verlust des Stimmrechts bei Stimmberechtigten im Laufe der Amtszeit wegen fehlender Mitwirkung?

 

Ersetzte

Fehlen bei mehr als der Hälfte der ordentlichen Sitzungen der gesamten Legislatur ohne wichtigen Grund.

durch

Fehlen bei mehr als der Hälfte der ordentlichen Sitzungen der gesamten Legislatur ohne wichtigen Grund zum Ende der Amtszeit.

.

In die Begründung und Erklärung muss dann sinngemäß sowas wie: Das Fehlen bei mehr als der Hälfte der ordentlichen Sitzungen bezieht sich auf die "Jahresendabrechnung", da verhindert werden soll, dass wenig aktive stimmberechtigte Mitglieder in den Genuss von alle Formen vom Nachteilsausgleich für Aktive kommen. Diese Form der Ermittlung und Bewertung soll aber erst am Ende des Jahres stattfinden. Ansonsten wäre vielleicht fragwürdig, die Stimme - trotz Anwesenheit - wegen fehlender Mitwirkung ruht, wenn das stimmberechtigte Mitglied bereits bei mehr als der Hälfte aller ordentlichen Sitzungen fehlte.

 

To Do in Ordnungen

  • Entwürfe von allen Ordnungen für Mai 2021 erstellen (UmwO und SchließfachO fehlen)
  • einheitlicher Schlussparagraph in den Mai-Ordnungen
  • SchließfachO in Verordnung umwandeln

 

To Do Sonstiges

  • A-O Vorstellungsseite aktualisieren
  • Protokolle des A-O bekanntgeben
  • Protokolle das A-O 2020 durchgehen, ob es da noch nicht umgesetzte Ideen gibt

 

Besprechen nächste Sitzung

  • Begründnungs-shit

 

Artikelaktionen

Versenden
Drucken
abgelegt unter: