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Wahlausschreibung Wahl StuRa 2024/2025

Wahlausschreibung der Wahl 2024 für den Studentinnenrat (StuRa) 2024/2025

 

Wahlausschreibung

Studentinnenrat

der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden

Für diese Wahl gilt die Wahlordnung der Studentinnenschaft vom 16. April 2024.

Die Wahlordnung liegt mindestens beim Studentinnenrat im Raum A 108 aus.

Stelle des Wahlausschusses und der Wahlleiterin ist der Studentinnenrat.

 

Wahltermin

Mittwoch, 29.05.2024 vom 9:00 Uhr bis 15:15 Uhr

Wahlraum

Campus Friedrich-List-Platz: PAB im Zentralgebäude

Campus Pillnitz: Foyer Pillnitzer Platz 1 (für Studierende der Fakultät Landbau/Umwelt/Chemie, außer Chemieingenieurwesen)

 

Für die Wahlen der Vertreterinnen der Fakultäten in den Studentinnenrat sind alle Studentinnen, die im Wählerinnenverzeichnis für die Wahl des Studentinnenrates aufgeführt sind, wählbar. Alle Studentinnen der jeweiligen Fakultät, die Mitglied der Studentinnenschaft sind, sind wahlberechtigt.

Für alle acht Fakultäten sind jeweils drei Studentinnen in den Studentinnenrat zu wählen.

In diesem Zusammenhang werden alle Studentinnen aufgefordert, Kandidaturen einzureichen. Die Frist endet am 06.05.2024 um 15:00 Uhr. Die Kandidaturen sind schriftlich fristgerecht bei der Wahlleiterin einzureichen (per Hauspost der HTW Dresden oder im Raum A 108 während der Öffnungszeiten des Servicebüros).

Zu beachten ist, dass nur fristgerecht eingereichte Kandidaturen berücksichtigt werden können und nur diejenigen gewählt werden können, die in einem Wahlvorschlag aufgenommen wurden. Zugelassene Wahlvorschläge werden mindestens durch Aushang im Schaukasten des Studentinnenrates (neben dem Raum Z 134) bekannt gegeben.

Das Wählerinnenverzeichnis für die Wahl des Studentinnenrates liegt beim Studentinnenrat im Raum A 108 und im Raum Z 247 am 22. und 23.04.2024 jeweils von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr zur Einsicht aus. Gegen die Nichteintragung oder falsche Eintragung in das Wählerinnenverzeichnis für die Wahl des Studentinnenrates kann die betroffene Person bis 24.04.2024 schriftlich Einspruch bei der Wahlleiterin der HTW Dresden einlegen.

Gleiches gilt für die Eintragung nicht wahlberechtigter Personen durch die Wahlberechtigten. Die Wahlberechtigten erhalten möglichst bis zur Schließung des Wählerinnenverzeichnisses am 02.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung.

Die Möglichkeit der Briefwahl besteht; die Übersendung der entsprechenden Unterlagen ist schriftlich bis spätestens 14.05.2024 um 15:00 Uhr bei der Wahlleiterin der HTW Dresden (Kanzler Alexander E. Müller) zu beantragen. Weitere Informationen zu den Wahlen der Studentinnenschaft sind beim Studentinnenrat (www.stura.htw-dresden.de/wahl) zu finden. Fragen sind an den Wahlausschuss der Studentinnenschaft (wahl@stura.htw-dresden.de) zu richten.

 

Die Wahlausschreibung wurde am 17.04.2024 in Dresden erlassen.

 

 

Stephan Rankl

Wahlleiterin der Studentinnenschaft HTW Dresden

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