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Informationen zum Antrag auf Härtefallanerkennung

Informationen zum Antragsverfahren für Antragsstellende

 

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Grundsätze

Die nachweisbare Zahlungsunfähigkeit für den Semesterbeitrag wird als Härtefall bezeichnet.

Bei der Bewilligung des Antrages als Härtefall kann der Semesterbeitrag ganz oder teilweise erlassen werden.

Die Bearbeitung von Anträgen wird selbstverständlich vertraulich behandelt.

 

Antragsgrund

Studentinnen und Studenten können aufgrund ihrer persönlichen wirtschaftlichen und/oder sozialen Lage einen Antrag auf außerordentliche Behandlung zur Zahlung des Semesterbeitrages stellen. Es soll Studentinnen und Studenten die Fortführung ihres Studiums ermöglicht werden, auch wenn sie sich die Zahlung des Semesterbeitrages nicht leisten können.

Mögliche Gründe dafür, dass ein Härtefall vorliegt, sind in der Richtlinie zur Härtefallordnung der Studentinnenschaft aufgelistet.

 

Antragsstellung

Der Antrag auf Härtefallanerkennung steht als Formular zur Verfügung. Der Antrag auf Härtefallanerkennung ist zusammen mit den erforderlichen Nachweisen an den zu senden.

 

Antragsbearbeitung

Die Anerkennung als Härtefall und der Entscheid zur Bewilligung erfolgt durch den Härtefallausschuss. Dieser berät dazu in einer nicht öffentlichen Sitzung. Dabei dürfen Antragsstellende anwesend sein. Das Ergebnis wird unverzüglich mitgeteilt.

 

Wichtige Hinweise zum Antrag auf Befreiung

Der Härtefallausschuss kann nicht gewährleisten, dass eure Anträge zeitnah bearbeitet werden. Je nach Einreichungszeitpunkt aller (vollständigen) Unterlagen kann eine Entscheidung zu eurem Fall erst nach Ende des Rückmeldezeitraums erfolgen.

Sollte es euch zum Ende des Rückmeldezeitraums finanziell nicht möglich sein den Semesterbeitrag zu zahlen, solltet ihr prüfen, ob eine Stundung eures Beitrages möglich ist. Hierfür ist das die Ansprechstelle (NICHT der StuRa).

Die Rückmeldung sollte erst nach erfolgreicher Bearbeitung des Antrags erfolgen, um sicherzustellen, dass eine Rückmeldung ohne Zahlungsaufforderung am Terminal möglich ist.

 

Wichtige Hinweise zum Antrag auf Rückerstattung

Eine Bewilligung des Antrages auf Härtefallanerkennung ist ausschließlich nach eigenständiger Rückmeldung (Zahlung des Semesterbeitrages) für das jeweilige Semester, für welches ein Härtefall beantragt wurde, möglich. Dem Antrag ist die Immatrikulationsbescheinigung für dieses Semester beizufügen.

 

Kommunikation mit dem Härtefallausschuss

Für Fragen oder zur Antragsstellung ist der Härtefallausschuss unter erreichbar.

Bei Mailkontakt ist unbedingt die HTW-Mailadresse zu verwenden, da unsere Mails bei externen Providern evtl. nicht ankommen. Der StuRa kann also nur an HTW-Mailadressen antworten!

 

Beratung zur finanziellen Situation

Unabhängig von der Beschlussfassung zum Härtefallantrag durch den Härtefallausschuss kann das Referat Soziales beraten. Neben der Möglichkeit zum Stellen eines Härtefallantrages, kann so auch weitere Beratung, etwa durch den Bereich Studienfinanzierung, stattfinden.

 

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