Protokoll 15. Sitzung Sprecherinnen und Sprecher 2018
https://pentapad.c3d2.de/p/stura-htw-dresden_sp_2018_15
Top 1 Datenschutz meets Öffentlichkeit der Sitzung von Organen
Die ehemalige (wegen rechtswidrigen Verfahren des Erlasses außer Kraft gesetzte) Geschäftsordnung beinhaltete den Satz "Organe tagen grundsätzlich öffentlich.".https://www.stura.htw-dresden.de/stura/ausschuesse/a-o-stud/go/
BTW: Wir können das für uns regeln wie wir wollen. Rechtgrundlage dafür wäre § 27 Abs. 1 SächsHSFG. https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/10562#p27
Was wäre denn gewünscht?
Spannend ist sicherlich die Frage, ob es eine Unterscheidung zwischen nicht öffentlichen Protokollen und öffentlichen Protokollen geben soll. Etwa die Nachweisführung der Beschlussfähigkeit durch die Anwesenheit (mindestens von den Stimmberechtigten) erscheint ja notwendig, oder?
Alternativ können wir uns auch darüber Gedanken machen, dass nur noch die Beschlüsse (in geeigneter Form) bekanntgegeben werden. Hierbei könnten wir vielleicht sogar auch eine Beschränkung auf die "Hochschulöffentlichkeit" vornehmen. Gar zurück zu Papier (und Aushang) könnte eine Lösung sein.
Letztlich ist wieder die Frage: Was wollen wir? Dabei kann auch ein Unterschied zwischen allen Organen (Gremien) der Studentinnen- und Studentenschaft und dem StuRa selbst gemacht werden.
TOP 2 Hinweise zum Datenschutz
Auszug aus der Mail:
- Die Namen der FSR-Mitglieder, der Gäste, aber auch der sonstigen in den Protokollen erwähnten Personen stellen personenbezogene Daten dar. Diese dürfen nur verarbeitet werden (beispielsweise durch Einstellung in das Internet weltweit verbreitet), wenn hierfür eine Rechtsgrundlage existiert. Dafür kommt Art. 6 Abs. 1 e DSGVO in Betracht, wenn man davon ausgeht, dass die Bereitstellung der FSR-Protokolle im Internet für die Erfüllung der Aufgaben des FSR erforderlich ist. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Veröffentlichung der Protokolle existiert meines Wissens nicht. Die Überzeugung / Befürwortung einiger / aller aktuellen Mitglieder des FSR wäre als Rechtsgrundlage nicht ausreichend. (Sie könnte sich im zeitlichen Verlauf auch ändern.) Nach meiner Einschätzung ist die Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle mit Namensnennung nicht zur Wahrnehmung der Aufgaben des FSR erforderlich. (Sie könnten die Auffassung der Aufsichtsbehörde zu dieser Thematik ggf. dort erfragen.)
Die Beantwortung der (logisch nachrangigen) Detailfragen versteht sich unter diesem Vorbehalt. Nach meiner Einschätzung ist für die Information der Studierenden über die Arbeit des FSR auch eine Protokollveröffentlichung ohne Namensnennung ausreichend.
- Soweit der Fachschaftsrat auf freiwilliger Basis eigene Sitzungen öffentlich durchführt, kann er die Zulassung von Gästen / Teilnehmern auch davon abhängig machen, dass diese ihre Namen mitteilen und mit Veröffentlichung der Namen einverstanden sind. Eine anonyme Teilnahmemöglichkeit wäre nur dann obligatorisch, wenn der Fachschaftsrat verpflichtet sein sollte, öffentlich zu tagen. (Rechtspflichten zur öffentlichen Durchführung der Sitzung sind mir nicht bekannt.)
- Wenn bei "freiwilliger Öffentlichkeit" die Teilnahme von Gästen an die zwingende Veröffentlichung ihrer Personalien geknüpft werden soll, müsste dies vorab den betroffenen Gästen mitgeteilt werden.
- Bei Verarbeitung personenbezogener Daten ist gemäß Art. 30 Abs. 1 DSGVO ein „Verarbeitungsverzeichnis“ zu erstellen. Der Mindestinhalt dieses Verzeichnisses ist ebenfalls in Art. 30 Abs. 1 DSGVO normiert.
- Für „genutzte Plattformen“ (nach meiner Vermutung damit u.a. gemeint: Internet-Seiten) wird zunächst (telemedienrechtlich, nicht datenschutzrechtlich) ein Impressum benötigt. Dieses fehlt derzeit – soweit ersichtlich – bei der Domain htw-fsrwiwi.de.
Darüber hinaus muss nach Art. 12 DSGVO jede Person, deren Daten verarbeitet werden, bestimmte Mindestinformationen (vgl. Art 12 DSGVO) erhalten. Werden z.B. beim Betrieb einer Internetplattform Daten der Website-Besucher gespeichert (IP-Adressen, Zugriffszeiten, Referenz-URL etc.), muss hierüber (üblicherweise in einer Rubrik „Datenschutz“) informiert werden. (Als Beispiel können die Datenschutzerklärungen des Internetauftritts der HTW Dresden herangezogen werden.)
- Diskussion, wie man das zukünftig handhaben könnte
- Schild an den Türen?
- Hinweis zu Beginn der Sitzung
- ab damit in die Ordnung(en)?
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BTW: Hatten ChrisK und Paul dazu nicht mal was formuliert? Sinngemäß hieß es etwa "wenn wir das nicht selbst besetzten können, dann sollen wir die Amtshilfe der Hochschule in Anspruch nehmen können".
ChrisK: jo hatten wir, aber irgendwie haben wir das verpeilt
Meinungsbild von den Anwesenden:
Sollen die SprecherInnen darauf hinwirken, dass Sitzungen der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft grundsätzlich öffentlich sind.
5 j / 0 n
TOP 3 Planung, Organisation und Durchführung LuISe 2018
ChrisK erzählt ein bisschen vom letzten Jahr. Es war an einem Wochenende und von jenen die da waren, ist eigentlich niemand geblieben.
Daher stellt sich die Frage, wie man das vllt. anders organisiert werden.
es wird angemerkt, dass es nicht nur für die Erstis gedacht ist/ sein muss, sondern auch für die "alt eingesessenen"
wer organisierts?
- Anregungen in den Fachschaftsräten sich zu holen, was man durchführen soll
- Tiffy und Valeria kümmern sich drum
- nächste Woche Dienstag in den Sitzungen aktiv bewerben und vorher per Mail rum schicken
TOP 4 Organisation und Durchführung 2. studentischer Hochschulrat 2018
https://www.stura.htw-dresden.de/weitere/stud-hsr/2018-2/2-studentischer-hochschulrat-2018
13.11.2018 15:00 S239
TOP 5 Stand zur Erstellung von einem Forderungskatalog
Aussage von Jens: wird dieses Jahr wahrscheinlich nicht mehr fertig unabhängig davon wird Referat Studium, demnächst mal seine Forderungen (z.B. Verkürzte Rückmeldung vom Rücktritt der Prüfungen) dem Rektorat präsentieren, Unterstützung ist gerne gesehen
Rückmeldung von Prüfungen ist auch ein TOP in der SK LuSt (30.10.)
Max beruft nach der SK LuSt eine Sitzung vom Ref. Studium ein
TOP 6 Selbstverständnis fürs Erscheinungsbild bei Veranstaltungen, insbesondere gegenüber Neuen
Es wird festgehalten, dass das Interessiertengrillen keinen Mehrwert für den StuRa hatte.
Die Sprecherinnen mögen beschließen festzustellen, dass es nicht geduldet werden soll, dass als Teil oder am Rande von Veranstaltungen für Neue Trinkspiele zelebriert werden.
Die Sprecherinnen mögen beschließen, dass die Arbeit der studentischen Selbstverwaltung nicht im Zusammenhang mit dem nennenswerten Konsum von Alkohol & Co stattfindet.
Die Sprecherinnen mögen beschließen, dass die Räume der Selbstverwaltung der Selbstverwaltung und nicht dem Zelebrieren von Alkoholkonsum dient. Wir sind kein Jugendclub!
keine Finanzierung von Alkohol mehr in den FSRs
keine Duldung von Alkohol in den Räumen der Selbstverwaltung mehr
1. Mail (ChrisK):
als Feedback zum Interessiertengrillen und dem übermäßigen Konsum von Alkohol soll mal gesagt werden, dass es sogar nachteilig für die studentische Selbstverwaltung war, da keine wirklichen neuen Mitglieder gewonnen wurden
2. Mail (Valeria und Tiffy):
- aktuell wirkt es eher so, dass die Wiwis ein Bierpongtunier veranstaltet wird, statt ein gemütliches Zusammensein und willkommen heißen und verabschieden. Es gibt außerhalb des Hochschulgeländes Clubs, die für den Konsum von Alkohol prädestiniert sind.
TOP 7 Rektoratsgespräch
zurzeit noch keinen konkreten Termin
Themen meist vorher nicht dem Rektorat bekanntgegeben
ChrisK macht ein dudle. Es soll auch nächste Woche - nach der Rückkehr des Referates Finanzen - noch offen sein.
Der Termin für Vorbereitungstreffen soll eine Woche vor dem Termin (des Gespräches) sein.
TOP 8 Sonstiges
- Telefonzelle: es wird wohl ne Unterschrift vom StuRa benötigt
- Jens - ferner der FSR MBau - hat das angestoßen und vorangetrieben.
- Notfalls soll sich auch mit verwaltung@ noch wegen einer längerfristigen Betreuung auseinandergesetzt werden.
- Raumanträge: es wurde die bitte an uns herangetragen, dass Raumanträge 2-3 Wochen vorher zu stellen
- Verwaltungsrat StuWe
Termin kommende Sitzung
29.10. 17:00
TOP Sonstiges (nicht öffentlich)