15. Sitzung Sprecherinnen und Sprecher 2018
Wann |
23.10.2018 von 17:00 bis 20:00 |
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Wo | A101 |
Name | Sprecherinnen und Sprecher |
Teilnehmer |
Sprecherinnen und Sprecher Kanzlei Interessierte |
Termin übernehmen |
vCal iCal |
ITOP Begrüßung
nach dem Beginn der Sitzung ist vor der Sitzung, meint Paul
TOP Hinweise zum Datenschutz
Auszug aus der Mail:
- Die Namen der FSR-Mitglieder, der Gäste, aber auch der sonstigen in den Protokollen erwähnten Personen stellen personenbezogene Daten dar. Diese dürfen nur verarbeitet werden (beispielsweise durch Einstellung in das Internet weltweit verbreitet), wenn hierfür eine Rechtsgrundlage existiert. Dafür kommt Art. 6 Abs. 1 e DSGVO in Betracht, wenn man davon ausgeht, dass die Bereitstellung der FSR-Protokolle im Internet für die Erfüllung der Aufgaben des FSR erforderlich ist. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Veröffentlichung der Protokolle existiert meines Wissens nicht. Die Überzeugung / Befürwortung einiger / aller aktuellen Mitglieder des FSR wäre als Rechtsgrundlage nicht ausreichend. (Sie könnte sich im zeitlichen Verlauf auch ändern.) Nach meiner Einschätzung ist die Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle mit Namensnennung nicht zur Wahrnehmung der Aufgaben des FSR erforderlich. (Sie könnten die Auffassung der Aufsichtsbehörde zu dieser Thematik ggf. dort erfragen.)
Die Beantwortung der (logisch nachrangigen) Detailfragen versteht sich unter diesem Vorbehalt. Nach meiner Einschätzung ist für die Information der Studierenden über die Arbeit des FSR auch eine Protokollveröffentlichung ohne Namensnennung ausreichend.
- Soweit der Fachschaftsrat auf freiwilliger Basis eigene Sitzungen öffentlich durchführt, kann er die Zulassung von Gästen / Teilnehmern auch davon abhängig machen, dass diese ihre Namen mitteilen und mit Veröffentlichung der Namen einverstanden sind. Eine anonyme Teilnahmemöglichkeit wäre nur dann obligatorisch, wenn der Fachschaftsrat verpflichtet sein sollte, öffentlich zu tagen. (Rechtspflichten zur öffentlichen Durchführung der Sitzung sind mir nicht bekannt.)
- Wenn bei "freiwilliger Öffentlichkeit" die Teilnahme von Gästen an die zwingende Veröffentlichung ihrer Personalien geknüpft werden soll, müsste dies vorab den betroffenen Gästen mitgeteilt werden.
- Bei Verarbeitung personenbezogener Daten ist gemäß Art. 30 Abs. 1 DSGVO ein „Verarbeitungsverzeichnis“ zu erstellen. Der Mindestinhalt dieses Verzeichnisses ist ebenfalls in Art. 30 Abs. 1 DSGVO normiert.
- Für „genutzte Plattformen“ (nach meiner Vermutung damit u.a. gemeint: Internet-Seiten) wird zunächst (telemedienrechtlich, nicht datenschutzrechtlich) ein Impressum benötigt. Dieses fehlt derzeit – soweit ersichtlich – bei der Domain htw-fsrwiwi.de.
Darüber hinaus muss nach Art. 12 DSGVO jede Person, deren Daten verarbeitet werden, bestimmte Mindestinformationen (vgl. Art 12 DSGVO) erhalten. Werden z.B. beim Betrieb einer Internetplattform Daten der Website-Besucher gespeichert (IP-Adressen, Zugriffszeiten, Referrer-URL etc.), muss hierüber (üblicherweise in einer Rubrik „Datenschutz“) informiert werden. (Als Beispiel können die Datenschutzerklärungen des Internetauftritts der HTW Dresden herangezogen werden.)
BTW: Hatten ChrisK und Paul dazu nicht mal was formuliert? Sinngemäß hieß es etwa "wenn wir das nicht selbst besetzten können, dann sollen wir die Amtshilfe der Hochschule in Anspruch nehmen können".
TOP Planung, Organisation und Durchführung LuISe 2018
TOP Organisation und Durchführung 2. studentischer Hochschulrat 2018
TOP Stand zur Erstellung von einem Forderungskatalog
TOP Selbstverständnis fürs Erscheinungsbild bei Veranstaltungen, insbesondere gegenüber Neuen
TOP Einarbeitung?
TOP Aufgabenverteilung