Einreichung Anträge 4. Sitzung Plenum 2023/2024
Wahl Ausschuss Finanzielles
Antragstext
Der StuRa möge durch Wahl beschließen, ob Hanna Liebrecht, Lisa Kästner und Tino Köhler jeweils die Funktion als Mitglied im Ausschuss Finanzielles übernehmen soll. Es gibt keine Mindestanzahl und keine Höchstanzahl der Ämter als Mitglied im Ausschuss Finanzielles, wovon aktuell keines besetzt sind.
Begründung zum Antrag
Wie auch jeder andere Ausschuss, ist der Ausschuss Finanzielles wichtig. Der Ausschuss Finanzielles ist so verwaist, dass es kein einziges (stimmberechtigtes) Mitglied gibt. Es gibt höchstens beratende Mitglieder, die "Struktureinheiten" sind. (Beispielsweise ist das Referat Finanzen beratendes Mitglied.)
Es handelt sich um einen Wahlvorschlag, um dem Problem der fehlenden Besetzung entgegenzuwirken.
Jedoch ist der Wahlvorschlag nicht ganz willkürlich. Beim Wahlvorschlag handelt es sich um die Mitglieder im Präsidium. Die Mitglieder im Präsidium sind (zufällig) auch stimmberechtigte Mitglieder im Plenum. Stimmberechtigte Mitglieder im Plenum sind ideal zur Besetzung von einem Ausschuss, da es Aufgabe eines jeden Ausschusses ist die Beratungen und Entscheidungen im Plenum vorzubereiten. Als Mitglieder im Präsidium müssen sie sich ohnehin kritisch mit Belangen vom Plenum - so auch zu den Belangen für den Ausschuss Finanzielles - auseinandersetzen. (Welche Auswirkung hätten mögliche Beschlüsse zu gestellten Anträgen? Welche Anträge wäre einzubringen, um den aktuellen Anforderungen (Entwicklungen) gerecht zu werden? …) Bei der Bewältigung vom Aufwand können die beratenden Mitglieder vermutlich einen riesigen Anteil leisten, da es ohnehin deren Aufgabe ist.
…
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Anlagen
Änderungsanträge
Wenn keine Wahlvorschläge zugelassen werden würden, …
Ersetze
, ob Hanna Liebrecht, Lisa Kästner und Tino Köhler jeweils die Funktion als Mitglied im Ausschuss Finanzielles übernehmen soll.
durch
, ob Paul Riegel die Funktion als Mitglied im Ausschuss Finanzielles übernehmen soll.
.
Begründung zum Änderungsantrag
Damit der Antrag nicht wegen bestehender Formalia abgelehnt wird, soll der Wahlvorschlag durch die Kandidatur einer Person ersetzt werden, die sich dazu auch bereiterklären würde.
alljährliches regelmäßiges Treffen für Ehemalige des StuRa
Antragstext
Der StuRa möge beschließen
(mindestens) ein alljährliches Treffen für ehemalige Mitglieder des Studentinnenrates - ferner der frühere Fachschaftsräte - als regelmäßige Veranstaltung zu planen und möglichst durchzuführen. Als Termin ist das Wochenende eine Woche vor der Erstsemestereinführung (ESE) anzudenken. (Am Beispiel 2023: Erstsemestereinführung (ESE) 2023-09-25 -29; Treffen für Ehemalige 2023-09-16)
Begründung zum Antrag
Vorschlag zum weiteren Verfahren
KontO!
Anlagen
semesterweiser studentischer Hochschulrat
Antragstext
Der StuRa möge beschließen
(mindestens) ein semesterweises Treffen aller aktiven Mitglieder in der studentischen Interessenvertretung - also Mitglieder in der studentischen Selbstverwaltung und Mitglieder zur Vertretung der Studentinnen in der akademischen Selbstverwaltung - als regelmäßige Veranstaltung zu planen und durchzuführen.
Begründung zum Antrag
Vorschlag zum weiteren Verfahren
KontO!
Anlagen
Information (Beratung) Wahl Beauftragte für Studentinnen und Studenten mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten
Das Amt "Beauftragte für Studentinnen und Studenten mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten" ist ja neu im SächsHSG (seit 2023).
Wie wirkt der StuRa mit?
Erscheinungsbild mit Logo & Co des StuRa ab 2023
CI/CD4KontO
Antragstext
Der StuRa möge beschließen
ausschließlich das neue Logo 2023 - in beliebiger Variante - zu verwenden.
Begründung zum Antrag
Vorschlag zum weiteren Verfahren
KontO!
Anlagen
Varianten vom Logo
((tages)aktuelle) Seite Übersicht Logo-Dateien
Der tagesaktuelle Stand der Seite zur Auflistung der Varianten vom Logo soll abschließend alle Varianten auflisten.
Weitere Varianten (durch weitere Anpassung) soll es nicht geben. Dazu gehört auch die Verwendung von einzelnen Teilen, selbst die Trennung als "Bildmarke" und "Wortmarke".
einzelne Varianten vom Logo
Es gibt
- Logo, mit dem Logo der Hochschule, bunt
- Logo, mit dem Logo der Hochschule, weiß
- Logo horizontal, bunt
- Logo horizontal, weiß
- Logo vertikal, bunt
- Logo vertikal, weiß
- Logo, mit dem Schriftzug der Abkürzung Namen der Hochschule (HTW Dresden), bunt
.
Ausnahmen zur Anpassung
In Ausnahmefällen ist es zulässig das Logo anzupassen.
Bedarfsgerecht kann die Skalierung auf eine bestimmte Anzahl von Pixeln durch die Generierung aus der Vektorgrafik anpassend ausgefertigt werden. Bei der Generierung soll die Transparenz nicht verloren gehen. (WebP, oder womöglich auch noch PNG)
Für die besonderen Fälle einer besonders geringen Auflösung, da es sich um um eine besonders kleine Grafik handeln muss, kann ausnahmsweise auch die "Wortmarke" oder "Bildmarke" allein verwendet werden. Die Grafik für eine Datei für ein favicon für die Website kann ein solcher besonderer Fall sein.
Information (Beratung) Fortführung Gespräche Rektorat
Wahl Vorschlag Rektoratskommission Klimaschutz und Nachhaltigkeit
alljährlicher Verkauf von Kitteln