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Einreichung Anträge 4. Sitzung Plenum 2023/2024

Wann 07.11.2023
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Wahl Ausschuss Finanzielles

 

Antragstext

Der StuRa möge durch Wahl beschließen, ob Hanna Liebrecht, Lisa Kästner und Tino Köhler jeweils die Funktion als Mitglied im Ausschuss Finanzielles übernehmen soll. Es gibt keine Mindestanzahl und keine Höchstanzahl der Ämter als Mitglied im Ausschuss Finanzielles, wovon aktuell keines besetzt sind.

Begründung zum Antrag

Wie auch jeder andere Ausschuss, ist der Ausschuss Finanzielles wichtig. Der Ausschuss Finanzielles ist so verwaist, dass es kein einziges (stimmberechtigtes) Mitglied gibt. Es gibt höchstens beratende Mitglieder, die "Struktureinheiten" sind. (Beispielsweise ist das Referat Finanzen beratendes Mitglied.)

Es handelt sich um einen Wahlvorschlag, um dem Problem der fehlenden Besetzung entgegenzuwirken.

Jedoch ist der Wahlvorschlag nicht ganz willkürlich. Beim Wahlvorschlag handelt es sich um die Mitglieder im Präsidium. Die Mitglieder im Präsidium sind (zufällig) auch stimmberechtigte Mitglieder im Plenum. Stimmberechtigte Mitglieder im Plenum sind ideal zur Besetzung von einem Ausschuss, da es Aufgabe eines jeden Ausschusses ist die Beratungen und Entscheidungen im Plenum vorzubereiten. Als Mitglieder im Präsidium müssen sie sich ohnehin kritisch mit Belangen vom Plenum - so auch zu den Belangen für den Ausschuss Finanzielles - auseinandersetzen. (Welche Auswirkung hätten mögliche Beschlüsse zu gestellten Anträgen? Welche Anträge wäre einzubringen, um den aktuellen Anforderungen (Entwicklungen) gerecht zu werden? …) Bei der Bewältigung vom Aufwand können die beratenden Mitglieder vermutlich einen riesigen Anteil leisten, da es ohnehin deren Aufgabe ist.

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Anlagen

Änderungsanträge

Wenn keine Wahlvorschläge zugelassen werden würden, …

Ersetze

, ob Hanna Liebrecht, Lisa Kästner und Tino Köhler jeweils die Funktion als Mitglied im Ausschuss Finanzielles übernehmen soll.

durch

, ob Paul Riegel die Funktion als Mitglied im Ausschuss Finanzielles übernehmen soll.

.

Begründung zum Änderungsantrag

Damit der Antrag nicht wegen bestehender Formalia abgelehnt wird, soll der Wahlvorschlag durch die Kandidatur einer Person ersetzt werden, die sich dazu auch bereiterklären würde.

 

 

alljährliches regelmäßiges Treffen für Ehemalige des StuRa

 

Antragstext 

Der StuRa möge beschließen
(mindestens) ein alljährliches Treffen für ehemalige Mitglieder des Studentinnenrates - ferner der frühere Fachschaftsräte - als regelmäßige Veranstaltung zu planen und möglichst durchzuführen. Als Termin ist das Wochenende eine Woche vor der Erstsemestereinführung (ESE) anzudenken. (Am Beispiel 2023: Erstsemestereinführung (ESE) 2023-09-25 -29; Treffen für Ehemalige 2023-09-16)

Begründung zum Antrag

Vorschlag zum weiteren Verfahren

KontO!

Anlagen

 

 

semesterweiser studentischer Hochschulrat

 

Antragstext

Der StuRa möge beschließen
(mindestens) ein semesterweises Treffen aller aktiven Mitglieder in der studentischen Interessenvertretung - also Mitglieder in der studentischen Selbstverwaltung und Mitglieder zur Vertretung der Studentinnen in der akademischen Selbstverwaltung - als regelmäßige Veranstaltung zu planen und durchzuführen.

Begründung zum Antrag

Vorschlag zum weiteren Verfahren

KontO!

Anlagen

 

 

Information (Beratung) Wahl Beauftragte für Studentinnen und Studenten mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten

 

Das Amt "Beauftragte für Studentinnen und Studenten mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten" ist ja neu im SächsHSG (seit 2023).

Wie wirkt der StuRa mit?

 

 

Erscheinungsbild mit Logo & Co des StuRa ab 2023

 

CI/CD4KontO

 

Antragstext

Der StuRa möge beschließen

ausschließlich das neue Logo 2023 - in beliebiger Variante - zu verwenden.

Begründung zum Antrag

Vorschlag zum weiteren Verfahren

KontO!

Anlagen

Varianten vom Logo

((tages)aktuelle) Seite Übersicht Logo-Dateien
Der tagesaktuelle Stand der Seite zur Auflistung der Varianten vom Logo soll abschließend alle Varianten auflisten.

Weitere Varianten (durch weitere Anpassung) soll es nicht geben. Dazu gehört auch die Verwendung von einzelnen Teilen, selbst die Trennung als "Bildmarke" und "Wortmarke".

einzelne Varianten vom Logo

Es gibt

  • Logo, mit dem Logo der Hochschule, bunt
  • Logo, mit dem Logo der Hochschule, weiß
  • Logo horizontal, bunt
  • Logo horizontal, weiß
  • Logo vertikal, bunt
  • Logo vertikal, weiß
  • Logo, mit dem Schriftzug der Abkürzung Namen der Hochschule (HTW Dresden), bunt

.

Ausnahmen zur Anpassung

In Ausnahmefällen ist es zulässig das Logo anzupassen.

Bedarfsgerecht kann die Skalierung auf eine bestimmte Anzahl von Pixeln durch die Generierung aus der Vektorgrafik anpassend ausgefertigt werden. Bei der Generierung soll die Transparenz nicht verloren gehen. (WebP, oder womöglich auch noch PNG)

Für die besonderen Fälle einer besonders geringen Auflösung, da es sich um um eine besonders kleine Grafik handeln muss, kann ausnahmsweise auch die "Wortmarke" oder "Bildmarke" allein verwendet werden. Die Grafik für eine Datei für ein favicon für die Website kann ein solcher besonderer Fall sein.

 

 

Information (Beratung) Fortführung Gespräche Rektorat

 

 

Wahl Vorschlag Rektoratskommission Klimaschutz und Nachhaltigkeit

 

 

alljährlicher Verkauf von Kitteln