Forderung BAföG-Anspruch für Erstis bereits ab Beginn des Semesters, auch im September
Antrag
Antragstellerin
Antragsdatum
2022-08-15
Antragstext
Der StuRa möge beschließen den Anspruch auf Förderung gemäß BAföG für alle Studentinnen ab dem ersten Monat des Semesters zu fordern. Also auch alle Erstsemester zum Wintersemester (aller Studiengänge, so auch für einen Abschluss als Master) sollen den Anspruch für einen Monat (September) nicht verlieren.
Begründung zum Antrag
Grundsätzlich gab es "das Problem", dass die normalen Lehrveranstaltungen im Wintersemester erst zum Beginn vom Oktober begannen, jedoch das Semester bereits im September begann. Das Ende des Studienbetriebs im Juli im Sommersemester stellt - da es am Ende des Semester liegt - kein Problem dar.
Aus Sicht des BAföG-Amtes wurde die Berechtigung zum Erhalt von BAföG (für Studierende unserer HTW Dresden) stets in Frage gestellt.
Besonders unangenehm betroffen sind alle Studentinnen, die - etwa nach Abschluss des Bachelor im Sommersemester an unserer - für einen Monat (September) "alles verlieren", im Sinne des Statuses als Studentin, da sie vermeintlich nicht immatrikuliert sind.
Das Problem wurde 2022 versucht durch eine Anpassung der Studienorganisation zu beheben. Das endete aktuell damit, dass - für Veranstaltungen im September - eine Bescheinigung der Teilnahme durch die Hochschule erfolgen soll.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
KontO!
Anlagen
Aufgabe Forderung BAföG-Anspruch für Erstis bereits ab September
https://pro.stura.htw-dresden.de/issues/1299
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
21. Sitzung Plenum 2021/2022
Tagesordnungspunkt 9
Beschlussdatum
2022-09-23
Beschlussfähigkeit
6 (anwesende Stimmberechtigte) von 6 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 6 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss, den Anspruch auf Förderung gemäß BAföG für alle Studentinnen ab dem ersten Monat des Semesters zu fordern. Also auch alle Erstsemester zum Wintersemester (aller Studiengänge, so auch für einen Abschluss als Master) sollen den Anspruch für einen Monat (September) nicht verlieren.
Ausfertigung
2022-09-23
Präsidium
Hauke Hund
Unterzeichnung