Zulässigkeit des Erfragens der politischen Tendenz bei der Mitwirkung
Antrag
AntragstellerIn
Vertretung Fachschaft Informatik/Mathematik
Antragsdatum
2019-06-25
Antragstext
Der StuRa möge beschließen den Paragraph 3 Abschnitt 3 der Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft um folgenden Satz zu ergänzen: Die Frage nach der Parteizugehörigkeit / politischen Ausrichtung ist grundsätzlich zulässig.
Begründung zum Antrag
Begründung zum einreichen des Antrag: Der FSR Informatik hat sich vor Wochen am 28.05.2019 ( https://pentapad.c3d2.de/p/FSR_28_05_2019 ) bereits damit beschäftigt und ist der Meinung das die Frage grundsätzlich erlaubt ist. Dies ist die Meinung der Vertreter*Innen des Fachschaftsrates Informatik/Mathematik und nicht die angebliche Meinung aller Fachschftsräte.
Begründung zum Antrag selbst: Wir finden das die Frage immer zulässig sein soll und sind der Meinung das endlich Klarheit dazu geschaffen wird.
Kostenposition im Haushaltsplan
unabhängig
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Anlagen
Hinweise aus dem Präsidium
- "Paragraph 3 Abschnitt 3" meint "§ Aufgaben Absatz 3", der aktuell "Alle Mitwirkenden führen ihre Funktion parteipolitisch unabhängig, unkonfessionell und gerecht sowie freiheitlich." lautet.
- Gegenstand des Paragrafen ist "Aufgaben", nicht "Wahlen" (Dazu gibt es "§ 5 Wahlen".) Es geht (bisher) ausschließlich darum wie Mitwirkende (also grundsätzlich dafür Gewählte) ihre Aufgaben zu erledigen haben.
Antrag Unzulässigkeit des Erfragens der politischen Tendenz bei der Mitwirkung
Änderungsanträge
Politische Tendenzen (politische Ausrichtung) soll bei Kandidaturen erkennbar sein!
Antragstext
Ersetze den Antragstext durch
Der StuRa möge beschließen, den Satz "Eine politische Tendenz soll bei Kandidaturen erkennbar sein." der studentischen Grundordnung bei § 5 Wahlen Absatz 1 Satz 1 anzufügen.
Begründung
Es muss ja irgendwie erkennbar sein, was die Leute machen wollen, was für Interessen sie vertreten wollen.
Ergebnis
übernommen
Einfach dem initialen Antragsinhalt (Unzulässigkeit) abstimmen lassen!
Antragstext
Ersetze den Antragstext durch
Der StuRa möge beschließen den Paragraph 3 Abschnitt 3 der Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft um folgenden Satz zu ergänzen: Die Frage nach der Parteizugehörigkeit / politischen Ausrichtung ist grundsätzlich nicht zulässig.
Begründung
Ich sehe hier keine 2/3 Mehrheit dafür und dementsprechend sorgt die Nichtannahme der Grundantrags für ein falsches Außenbild.
Ergebnis
Ja | 6 |
---|---|
Nein | 4 |
Enthaltung | 1 |
angenommen
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Beschlüsse Absatz 1 Satz 2 StuRa-GO in Verbindung mit § Beschlüsse zu dieser Ordnung GrundO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zur Änderung der Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft)
Behandlung
9. Sitzung StuRa 2019
Tagesordnungspunkt 1a
Beschlussdatum
2019-05-25
Beschlussfähigkeit
11 von 12
Ergebnis
Ja | 3 |
---|---|
Nein | 6 |
Enthaltung | 2 |
abgelehnt
Beschlusstext
Der StuRa beschloss nicht den Paragraph 3 Abschnitt 3 der Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft um folgenden Satz zu ergänzen: Die Frage nach der Parteizugehörigkeit / politischen Ausrichtung ist grundsätzlich nicht zulässig.
Ausfertigung und Unterzeichnung
2019-06-28
Präsidium