Unzulässigkeit des Erfragens der politischen Tendenz bei der Mitwirkung
Antrag
AntragstellerIn
FSR Bau (Sarah Hoffmann) als "Sprecher/innen der FSRe"
Antragsdatum
2019-06-17
Antragstext
Der StuRa möge beschließen den Paragraph 3 Abschnitt 3 der Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft um folgenden Satz zu ergänzen: Die Frage nach der Parteizugehörigkeit / politischen Ausrichtung ist grundsätzlich unzulässig.
Begründung zum Antrag
Auf Nachfrage des FSR Elektrotechnik teilte uns die Referentin für Rechtsangelegenheiten mit, dass die Frage nach der Parteizugehörigkeit bei Bewerbungsgesprächen unzulässig sei. Dies würde auch für den Stura und die FSRe gelten. Jedes Mitglied sollte seine Aufgaben gewissenhaft und zum Wohle Aller ausführen. Dabei ist vollkommen irrelevant welcher Partei / politischen Ausrichtung sich derjenige zugehörig fühlt. Da schon in der Grundordnung vermerkt ist, dass jedes Mitglied seine Funktion parteipolitisch unabhängig ausführt, verstößt jede Zuwiderhandlung gegen die Grundordnung und kann dementsprechend geahndet werden.
Kostenposition im Haushaltsplan
unabhängig
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Anlagen
Hinweise aus dem Präsidium
- "Paragraph 3 Abschnitt 3" meint "§ Aufgaben Absatz 3", der aktuell "Alle Mitwirkenden führen ihre Funktion parteipolitisch unabhängig, unkonfessionell und gerecht sowie freiheitlich." lautet.
- Gegenstand des Paragrafen ist "Aufgaben", nicht "Wahlen" (Dazu gibt es "§ 5 Wahlen".) Es geht (bisher) ausschließlich darum wie Mitwirkende (also grundsätzlich dafür Gewählte) ihre Aufgaben zu erledigen haben.
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Beschlüsse Absatz 1 Satz 2 StuRa-GO in Verbindung mit § Beschlüsse zu dieser Ordnung GrundO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zur Änderung der Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft)
Behandlung
9. Sitzung StuRa 2019
Tagesordnungspunkt 1a
zurückgezogen
(Antrag Zulässigkeit des Erfragens der politischen Tendenz bei der Mitwirkung)
Ausfertigung und Unterzeichnung
2019-06-28
Präsidium