Abschaffung Fahrtkostenrückerstattung Kraftfahrzeug ohne triftigen Grund
Antrag
AntragstellerIn
Antragsdatum
2019-06-14
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, die Finanzordnung dahingehend zu ändern, dass Fahrten mit dem Kfz ohne triftigen Grund nicht mehr mit studentischen Geldern bezahlt werden, statt wie bisher mit 0,15€/Kilometer.
Begründung zum Antrag
Begründung: 15 Cent pro Kilometer decken oft schon die tatsächlichen Kosten. ein wirklicher Anreiz, Öffentliche VM zu nutzen, wird dadurch nicht gegeben
Kostenposition im Haushaltsplan
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Anpassung der studentischen Finanzordnung
Änderungsanträge
Erweiterung zur Anpassung der Finanzordnung vom Ausschuss Finanzielles
(zur 4. Sitzung Ausschuss Finanzielles 2019 vom Antragsteller bereits übernommen)
Ersetze § 16 Reisekosten Absatz 4 Satz 1 FO
Für Fahrten ohne triftigen Grund, mit einem privaten Kraftfahrzeug, wird eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von 0,15 € und mit triftigem Grund (Anlage 1) in Höhe von 0,25 € für jeden gefahrenen Kilometer gewährt.
durch
Für Fahrten mit triftigem Grund (Anlage 1), mit einem privaten Kraftfahrzeug, wird eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von 0,25 € für jeden gefahrenen Kilometer gewährt.
.
Ersetze § 16 Reisekosten Absatz 5 Satz 1 FO
Unter Betrachtung der wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit besteht nach Zustimmung der Referatsleitung Finanzen die Möglichkeit, ein Fahrzeug zu mieten.
durch
Unter Betrachtung der wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit und bei triftigem Grund besteht nach Zustimmung der Referatsleitung Finanzen die Möglichkeit, ein Fahrzeug zu mieten.
Ersetze bei zu § 16 Reisekosten Abs. 4 Triftiger Grund zur Nutzung eines Kraftfahrzeuges (Reisekosten) Absatz 1 FO
eine erhebliche Zeit- oder Kostenersparnis vorliegt,
durch
eine erhebliche Zeitersparnis vorliegt,
.
Ersetze bei zu § 16 Reisekosten Abs. 4 Triftiger Grund zur Nutzung eines Kraftfahrzeuges (Reisekosten) Absatz 1 FO
ein umfangreicher Transport vorgenommen werden muss, dazu zählt auch die Mitnahme weiterer Personen,
durch
ein Transport von Gütern, der ohne die Benutzung von einem Kraftfahrzeug unverhältnismäßig wäre,
.
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Beschlüsse Absatz 1 Satz 1 StuRa-GO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
9. Sitzung StuRa 2019
Tagesordnungspunkt 5
Beschlussdatum
2019-06-25
Beschlussfähigkeit
11 von 12
Ergebnis
Ja | 8 |
---|---|
Nein | 2 |
Enthaltung | 1 |
angenommen
Beschlusstext
siehe Antrag
Ausfertigung und Unterzeichnung
2019-05-27
Präsidium