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Mitteilung Ärztliches Attest

Mitteilung Ärztliches Attest

 

Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,

 

wie ihr sicherlich alle schon bemerkt habt, wurden an der HTW Dresden zum 01.09.2018 fast alle Prüfungsordnungen geändert. Lediglich die Fakultäten Maschinenbau und Landbau/Umwelt/Chemie betrifft dies nach unseren Recherchen nur teilweise. Wann und ob die Änderungen an diesen Fakultäten vollständig in Kraft treten und umgesetzt werden, ist bisher nicht klar.

Eine der wesentlichsten Änderungen aller Prüfungsordnungen betrifft das „Ärztliche Attest“ zur Vorlage beim Prüfungsamt sowie die dazu geforderte Erklärung über den Rücktritt von Prüfungen.

Während die erste Version des Formulars „Ärztliches Attest“ noch Angaben zu den Symptomen verlangte, wurde dies nun mittlerweile in einer nachträglich geänderten Version als optional bezeichnet.

ACHTUNG:        Das Formular im QIS-Portal der Hochschule ist falsch verlinkt, wir werden euch daher das richtige Formular auf unserer Website ablegen, weisen jedoch gleichzeitig darauf hin, dass es rechtlich sehr bedenklich ist, diese Formulare überhaupt zu benutzen:

https://stura.htw-dresden.de/stura/ref/studium/studienende/aerztliches-attest/aerztliches-attest/view

 

Wir möchten euch weiterhin darauf hinweisen, dass die Änderungen der Prüfungsordnungen alle Jahrgänge betreffen.

Ausnahmen hiervon sind nach unseren Recherchen auf der Website der Hochschule momentan die Fakultät Landbau/Umwelt/Chemie, in welcher bisher noch keine Änderung diesbezüglich erfolgte, sowie die Fakultät Maschinenbau wonach die Änderung ab dem Immatrikulationsjahrgang 2018/2019 gültig ist.

 

Leider war es uns bisher nicht möglich, ein klärendes Gespräch mit der Hochschule zu führen. Ebenso scheinen uns noch Informationen zu fehlen, wonach das Verfahren klar und eindeutig geregelt ist.

Unserer Ansicht nach ist das gesamte Verfahren ohnehin nicht im Interesse der Studierendenschaft, wobei wir uns übergangen und nicht einbezogen fühlen. Dabei wurde sowohl das erste als auch das aktuelle Formular, obwohl wir bereits Bedenken dazu geäußert hatten, abermals ohne uns in Kenntnis zu setzen erstellt und verändert! Wir hatten somit kaum eine Möglichkeit an diesem Verfahren mitzuwirken, offenbar war dies auch nicht gewollt.

Vor etwa zwei Jahren verlor die Hochschule einen Rechtsstreit, woraufhin sie nun der Meinung ist, dieses Verfahren für alle Studierende bindend einführen zu müssen. Eins steht jedoch fest: Die Hochschule möchte sich hier lediglich rechtlich durch dieses Verfahren absichern, welches sie sich durch uns Studierende bezahlen lässt. Jedes Attest kostet Geld. Wenn hierbei noch behauptet wird, dass dies im Interesse der Studierenden ist, dann handelt es sich um bewusste Irreführung.

Nach unserer Sicht handelt es sich um pure Willkür, da es keine gesetzliche Notwendigkeit zur Einführung eines solch drastischen Verfahrens gibt. Das Hochschulfreiheitsgesetz stellt es der Hochschule frei, dieses Verfahren zu regeln. Eine klare Bestimmung, dass die Hochschulen dieses Verfahren einführen müssen, gibt es nicht.

Die Liste der offenen Fragen ist lang, wie auch der Wunsch einer klaren und eindeutigen Klärung, nicht zu vergessen die klare Forderung zur Rückkehr zur Normalität.

Wir lehnen jedwedes Verfahren, in welchem Studierende in irgendeiner Form benachteiligt werden ab. Bitte schreibt uns eure Meinungen und offenen Fragen zu diesem Thema, damit wir mit diesen an die Hochschule herantreten können. Wenn ihr Bedarf an einer Podiumsdiskussion zu diesem Thema habt, können wir dies gern schnellstmöglich in die Wege leiten.

Liebe Grüße

Euer Referat Studium
Studentische Vertretung des StuRa HTW Dresden

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