formale Verfahren (Hochschule)
"Bestimmung" aller üblichen Funktionen unter Einbeziehung des StuRa
Rektorin
Prorktorin
Kanzlerin
Senat
Gemäß SächsHSFG hat die Hochschule das Organ Senat.
Die Mitglieder zur Vertretung der Studentinnen werden gemäß SächsHSFG jährlich durch die Studentinnen der Hochschule gewählt.
Die Wahlordnung der Hochschule regelt das Verfahren.
Im Übrigen ist es möglich, dass es im Falle von nicht mehr besetzbaren Sitzen, die unbesetzt sind, eine Nachwahl stattfinden kann.
Senatskommission
Gemäß Beschluss 175. Sitzung Senat… :-)
Erweiterter Senat
Gemäß SächsHSFG hat die Hochschule das Organ Erweiterter Senat.
Die Mitglieder zur Vertretung der Studentinnen werden gemäß SächsHSFG jährlich durch die Studentinnen der Hochschule gewählt.
Die Wahlordnung der Hochschule regelt das Verfahren.
Auswahlkommission Deutschlandstipendium
gemäß Auswahlordnung
Die Mitglieder werden gemäß $Auswahlordnung durch den Fakultätsrat gewählt.
Hochschulrat