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formale Verfahren (Hochschule)

Vorstellung und Klarstellung zu formalen Verfahren bei der Zusammenarbeit von Hochschule mit dem StuRa

 

 

"Bestimmung" aller üblichen Funktionen unter Einbeziehung des StuRa

 

 

Rektorin

 

 

Prorktorin

 

 

Kanzlerin

 

 

Senat

 

Gemäß SächsHSFG hat die Hochschule das Organ Senat.

Die Mitglieder zur Vertretung der Studentinnen werden gemäß SächsHSFG jährlich durch die Studentinnen der Hochschule gewählt.

Die Wahlordnung der Hochschule regelt das Verfahren.
Im Übrigen ist es möglich, dass es im Falle von nicht mehr besetzbaren Sitzen, die unbesetzt sind, eine Nachwahl stattfinden kann.

 

 

Senatskommission

 

Gemäß Beschluss 175. Sitzung Senat… :-)

 

 

Erweiterter Senat

 

Gemäß SächsHSFG hat die Hochschule das Organ Erweiterter Senat.

Die Mitglieder zur Vertretung der Studentinnen werden gemäß SächsHSFG jährlich durch die Studentinnen der Hochschule gewählt.

Die Wahlordnung der Hochschule regelt das Verfahren.

 

 

Auswahlkommission Deutschlandstipendium

 

gemäß Auswahlordnung

Die Mitglieder werden gemäß $Auswahlordnung durch den Fakultätsrat gewählt.

 

 

Hochschulrat

 

 

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