Erstellung Haushaltsplan 2019
Erklärung zur Erstellung des Haushaltes der Studentinnen- und Studentenschaft für das Haushaltsjahr 2019
Wann |
06.12.2018 um 14:00 bis 07.12.2018 um 06:00 |
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Teilnehmer |
Florian Fuhlroth |
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- Der Haushaltsplan 2019 wird entsprechend des eigens angepassten Kontenrahmens (SKR 03) strukturiert. Die Struktur wurde zum Großteil bereits im Haushaltsplan 2018 berücksichtigt.
- Die Grundlage für die "Nachrangig zu verwendenden finanziellen Mittel" bildet der Haushaltsplan 2018 in seiner aktualisierten Fassung vom 05.12.2018. Die Beträge aus der Zeile "Übertrag" wurden entsprechend in die Zeile "Nachrangig" übernommen.
- Aus dem Haushaltsplan 2018 bilden folgende Summen aus der Spalte "Übertrag ins nächste HH-Jahr" die Summen für 2019 für die Spalte, bzw. Zeilen "nachrangig verwendbares Vj. Budget:
- Vom Detailblatt I: 8.260,00 € Zeile S21, 16.120,00 € Zeile S35, 4.600,00 € Zeile S53, somit in Summe 28.980,00 €. Im Einzelnen ist die Bildung der Summen aus den jeweiligen Kostenpositionen des Haushaltsplans zu entnehmen. Die Zeilen S44:S51 wurden im Rahmen der Vorbereitung des Haushaltsplans 2019 gelöscht, da nicht mehr benötigt.
- Die Überträge der Fachschaftsräte werden nicht berücksichtigt, da der Übergang der finanziellen Mittel an der StuRa erfolgte. Die Summen/Beträge für die Zeilen R44:R51 müssten daher aus den Haushaltsplänen der jeweiligen FSR übernommen werden. Allerdings liegen dem StuRa derzeit keine Entwürfe dazu vor. Die Anpassung dieser Beträge muss also spätestens im ersten Quartal 2019 erfolgen und mit der Erstellung des ersten Nachtragshaushalts 2019 berücksichtigt werden. Aus den Haushaltsplänen 2019 der FSR ist dann die Summe der Zeilen C38 "Angeordnete Vermögensänderung lt. FO" und H58 "Zurückführung lt. Vorjahr" in den Haushaltsplan der StuRa zu übertragen/einzutragen.
- Schätzung der Anzahl der Studierenden für den Haushaltsplan 2019. Die vorliegenden Imma-Zahlen für das WS18/19 belaufen sich auf 4588. Dieser Wert wird angenommen. Für das SoSe 19 kann der Vorjahreswert von 4187 (SoSe18) nicht angenommen werden, da die Imma-Zahlen im Vergleich von WS 17/18 zu WS 18/19 um 221 gesunken sind. Tendenziell sind im SoSe gegenüber dem WS ca. 600 Studierende weniger immatrikuliert. Daher wird der Wert 4187 minus 221 gerechnet = 3966 und auf 4000 gerundet. Diese Kürzung wird bei der Berechnung der Beiträge für die FSR anteilig berücksichtigt. Für das WS 19/20 werden dennoch die Zahlen für das WS 18/19 (4588) zugrunde gelegt, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass diese Zahlen gleichbleibend sinken. (Anzunehmende Untergrenze der Anzahl Studierender).
- Die Kürzung von 187 Studierenden wird wie folgt verteilt:
- Bauingenieurwesen von 432 auf 413 = 19
- Elektrotechnik von 463 auf 442 = 21
- Landbau/Umwelt/Chemie von 637 auf 609 = 28
- Informatik/Mathematik von 599 auf 572 = 27
- Maschinenbau von 631 auf 603 = 28
- Geoinformation von 307 auf 293 = 14
- Wirtschaftswissenschaften von 1040 auf 994 = 46
- Design (ehemalig Gestaltung) von 78 auf 74 = 4
- Schätzung der Zurückführung der FSR an Studierende
- Für die Zurückführung der finanziellen Mittel der FSR an die Studierenden wurden Schätzwerte angenommen, da die Haushaltspläne der FSR zum Zeitpunkt der Erstellung noch nicht vorlagen. Diese sind dafür notwendig, da diese sich aus den noch vorhandenen finanziellen Mitteln und der geplanten Einnahmen der FSR errechnet, wie bereits weiter oben beschrieben.
- Für die Schätzung wird angenommen, dass jeder FSR das ca. 1,25 fache von den geplanten Beitragseinnahmen lt. Detailblatt I, Zeilen M44:M51, zusätzlich vereinnahmt. Damit sollten auch noch nicht getätigte Ausgaben des Jahres 2018 Berücksichtigung finden.
- Für die noch vorhandenen finanziellen Mittel der FSR wird, soweit verfügbar, der SALDO auf den durch den StuRa geführten Kontenblättern zugrunde gelegt. Zusätzlich werden den jeweiligen FSR alle noch nicht zugeteilten Semesterbeitragszahlungen voll zugerechnet. Dies betrifft für alle FSR das WS17/18, SoSe18, WS18/19. Für den FSR Design kommt zusätzlich das SoSe17 hinzu.
- Bei folgenden FSR konnten gewisse Beträge nur aufgrund von Nachfragen, bzw. aus dem Jahresabschluss 2017 geschätzt werden: FSR Bauingenieurwesen zusätzlich 500,00€ Kassenbestand, FSR Landbau/Umwelt/Chemie zusätzlich 3000,00€ Bankbestand, FSR Maschinenbau zusätzlich 3000,00€ Bankbestand, FSR Informatik/Mathematik zusätzlich 3000,00€ Kassenbestand und 2000,00€ Bankbestand.
- Daraus ergeben sich für die jeweiligen FSR folgende kumulierte Werte:
- FSR Bauingenieurwesen 5.198,63€ --> Zurückführung 1.150,00€
- FSR Elektrotechnik 5.200,45€ --> Zurückführung 1.150,00€
- FSR Landbau/Umwelt/Chemie 5.459,44€ --> Zurückführung 400,00€
- FSR Informatik/Mathematik 7.716,50€ --> Zurückführung 3.000,00€
- FSR Maschinenbau 6.525,89€ --> Zurückführung 1.500,00€
- FSR Geoinformation 4.969,31€ --> Zurückführung 1.600,00€
- FSR Wirtschaftswissenschaften 7.892,92€ --> Zurückführung 800,00€
- FSR Design 3.304,90€ --> Zurückführung 1.200,00€
- Die Summe der noch vorhandenen finanziellen Mittel der FSR wird aus den noch vorhandenen Mitteln des StuRa auf dem Blatt "fortgeschr. Mittel+Konto" in Zeile I19,20 eingetragen. Diese entspricht 46.268,04€. Dieser Betrag ist um 10.800,00€ zu korrigieren, welches der Summe der Zurückführung entspricht. Somit ergibt sich 35.468,04€.
- Änderung der Abgrenzung zwischen den Haushaltsjahren
- Alle Ausgaben, welche das Haushaltsjahr 2018 betreffen, werden diesem auch zugeordnet. Dazu müssen diese Ausgaben bereits im Jahr 2018 beschlossen sein. Somit werden alle Ausgaben und Einnahmen, welche das alte Haushaltsjahr betreffen diesem auch im Nachhinein zugeordnet, selbst wenn sie erst im Jahr 2019 endgültig abgeschlossen/bezahlt werden, so z.B. Lohnzahlungen. Generell verfallen alle Finanzbeschlüsse zum 31.12. des Haushaltsjahres, allerdings ist es möglich bereits Finanzbeschlüsse für das neue Jahr (2019) zu tätigen, wenn dies nicht anders möglich ist, so z.B. die KoSe (Konstituierungsseminar). Eine weitere Ausnahme bilden die Aufwandsentschädigungen, da diese für, jedoch nicht vor Ablauf des 4.Quartal 2018 beschlossen werden können. Sprich die Beschlussfassung ist in vorgenannten Beispielen weder nachher noch vorher möglich.
- Grundsätzlich ist es nicht angedacht, bereits Beschlüsse für das neue Haushaltsjahr zu fassen, wenn diese im neuen Haushaltsjahr gefasst werden könnten.
- Außerdem ist es nicht möglich Beschlüsse für ein Haushaltsjahr zu fassen, welches noch nicht begonnen hat, da der Haushaltsplan noch nicht gilt.
- Die Berücksichtigung weiterer voraussichtlicher Ausgaben, auf dem Blatt "fortgeschr. Mittel+Konto", wird später erläutert.
- Ermittlung Bank-/Kassenbestand des StuRa lt. Summen und Saldenliste 2018-12
- Hauptkasse 6.976,11€
- Nebenkasse Kino Eintritt 490,87€
- Nebenkasse Kino Snack 92,60€
- Girokonto 425.503,94€
- Zinsaktivkonto 60.000,00€
- Summe: 493.063,52€
- davon abzuziehen sind noch die Gelder, welche an die Verkehrsbetriebe für das Semesterticket geschuldet werden. Der Betrag beläuft sich auf 315.749,50€.
- dazu hinzuzurechnen sind noch die geschätzten 11.500,00€, welche noch von den FSR an den StuRa weitergereicht werden müssen. Dieser Mehrbetrag wurde bereits bei den noch vorhandenen finanziellen Mitteln der FSR eingerechnet und wird demnach korrigiert.
- Somit ergibt sich ein Bestand in Höhe von 188.814,02€
- Ermittlung der Zurückführung des StuRa an Studierende
- Für das Haushaltsjahr findet noch keine Zurückführung von nicht verwendetem nachrangigen Vorjahresbudget statt, da dies durch Einführung im Jahr 2018 erst zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsplans 2020 berücksichtigt werden kann.
- Allerdings sind 2.524,90€ durch den StuRa an die Studierendenschaft zurückzuführen, da dieser Betrag, im Rahmen der Beitragserhebung des Semestertickets, zu viel veranschlagt wurde. Der Fehler unterlief im WS17/18, aufgrund des fehlerhaften Betrags in der Beitragsordnung bezüglich des Betrages für die VVO. Dieser belief sich eigentlich auf 45,00€, jedoch wurden 45,60€ veranschlagt. Der Mehrbetrag von 0,60€ je Person wird demnach zur Senkung des Betrags an die studentische Selbstverwaltung verwendet.
- Ermittlung der voraussichtlichen Ausgaben (noch abzuziehen)
- Aus Gründen der Vereinfachung wird hier nicht näher auf die Berechnung der noch zu zahlenden Lohnkosten eingegangen. Der Betrag beläuft sich auf ca. 10.770,82€. (der Tabelle im Ordner "Erstellung Haushaltsplan 2019" zu entnehmen (für zwei Stellen))
- Für die KoSe im Januar werden 400,00€ eingeplant.
- Die O.S.T. wird voraussichtlich nicht durch den StuRa ausgeführt, daher ist davon auszugehen, dass wir den AStA der Hochschule des Saarlandes mit bis zu 500,00€ unterstützen, die dieses Jahr ersatzweise die Veranstaltung ausrichten.
- Für die Aufwandsentschädigungen sind noch nicht ausgezahlt 925,00€ + 600,00€ + 300,00€ + 225,00€ + 450,00 = 2.500,00€
- Voraussichtliche Aufwandsentschädigungen für das 4. Quartal ca. 3.000,00€.
- somit in Summe 5.500,00€
- aktuell noch nicht bezahlte/umgesetzte Finanzanträge, von denen nur die berücksichtigt werden, welche noch realistisch bis zum 31.12.2018 umgesetzt werden können.
- internationaler Tag 50,00€
- Minigolf-Turnier 50,00€
- Sportfotowettbewerb 150,00€
- Nikolaus-Turnier 46,20€
- Finanzvereinbarung KSS 1.193,50€
- Anschaffung Zubehör Lan-Party 2018 249,00€ (LAN-Kabel)
- Anschaffung Adapter LAN zu USB 44,97€
- somit in Summe: 1.783,67€
- In den Haushaltsplan werden folgende eingegangene Voranschläge ohne Beanstandung aufgenommen
- Referat Studium "CoCo-Pauschale" in Höhe von 500,00€
- zusätzlicher Anteil von Reisekosten für Teilnahme an Schulung Programmakkreditierung 200,00€
- DAAD Mitgliedsbeitrag im Referat Internationales in Höhe von 50,00€
- Internationaler Tag im Referat Internationales in Höhe von 50,00€
- CoCo-Pauschale im Referat Internationales in Höhe von 450,00€
- Im Referat Kultur
- Spieleabend in Höhe von 150,00€
- Dies Academicus in Höhe von 350,00€
- Im Referat Soziales
- Veranstaltungen zu sozialen Belangen in Höhe von 1.000,00€
- Projekt Studieren mit Beeinträchtigung in Höhe von 200,00€
- Im Referat Studentische Selbstverwaltung und Organisation
- Vertrieb ISIC in Höhe von 300,00€ Ausgaben und 250,00€ Einnahmen
- Andauernde Betreuung Server durch Externe in Höhe von 2.400,00€
- Dienste für elektronische Datenverarbeitung in Höhe von 15.000,00€
- In den Haushaltsplan werden folgende eingegangene Voranschläge geändert/mit Beanstandung aufgenommen
- Schulungsfahrt StuRa/FSR (Vorschlag Anne Rübe) wird unter der Position Schulungen mit der Bezeichnung LuISe (Lern- und Informationsseminar) aufgenommen. Der Betrag wird von 5.000,00€ auf 3.000,00€ geändert.
- Akkreditierungsseminar im Bereich Schulungen wird von 1.000,00€ auf 500,00€ geändert.
- Die Position faranto e.V. wird von 1.600,00€ auf 600,00€ geändert.
- Erasmus Student Network im Referat Internationales wird von 500,00€ auf 300,00€ geändert.
- Alle Positionen im Referat Öffentlichkeitsarbeit bleiben wie im Vorjahr bestehen, wurden allerdings geändert.
- Hochschul ABC von ursprünglich 700,00€ auf 850,00€
- Werbemittel von 2.000,00€ auf 1.000,00€
- Interessiertengrillen von 200,00€ auf 250,00€
- Merchandise von 1.800,00€ auf 1.500,00€
- Im Referat Kultur werden folgende Position geändert aufgenommen
- Semestereröffnungsparty von 3.500,00€ Ausgabe auf 2.000,00€ Ausgabe, von 2500,00€ Einnahme auf 2.000,00€ Einnahme.
- Kino in der Hochschule von 1.000,00€ Ausgabe auf 800,00€ Ausgabe, von 550,00€ Einnahme auf 600,00€ Einnahme.
- Rockkonzert von 3.000,00€ Ausgabe auf 2.000,00€ Ausgabe, von 1.000,00€ Einnahme auf 2.000,00€ Einnahme.
- Lan-Party von 1.000,00€ Ausgabe auf 400,00€ Ausgabe, von 300,00€ Einnahme auf 400,00€ Einnahme.
- Erstsemestereinführung von 8.000,00€ Ausgabe auf 6.000,00€ Ausgabe, 2.500,00€ Einnahme bleiben unverändert.
- In den Haushaltsplan werden folgende eingegangene Voranschläge nicht aufgenommen
- Kinderweihnachtsfeier 450,00€ im Referat Qualitätsmanagement wird nicht aufgenommen. Alternativ dafür die CoCo-Pauschale mit 500,00€
- Seminare für Akkreditierung 3.000,00€ im Referat Qualitätsmanagement wird nicht aufgenommen. Durchführung für Akkreditierung ist bereits berücksichtigt. Für die Teilnahme an Schulungen und Konferenzen gibt es übergreifende Positionen.
- Ermittlung der angeordneten Vermögensänderung
- Bei der Berechnung der angeordneten Vermögensänderung wird aufgrund der erstmaligen Einführung dieses Verfahrens darauf verzichtet die Lohnkosten in voller Höhe über die verfügbaren finanziellen Mittel zu decken, da die Anhebung des Semesterbeitrags unverhältnismäßig wäre. Daher werden lediglich die Hälfte der Lohnkosten planmäßig durch die verfügbaren finanziellen Mittel zur Deckung zugrunde gelegt. Dies entspricht einem Betrag in Höhe von 43.000,00€.
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