Verantwortlichkeit Haushaltsplan
Vorstellung der Verantwortlichkeit Haushaltsplan
Die Verantwortlichkeit Haushaltsplan ist die für den Haushaltsplan verantwortliche Person gemäß Hochschulgesetz (§ 29 Absatz 3 Satz 4 SächsHSFG). Neben ihr gibt es - der Abgrenzung halber - die Verantwortlichkeit Semesterticket.
Im Unterschied zu vielen anderen Funktionen in der Selbstverwaltung der Studentinnenschaft, wird die Verantwortlichkeit Haushaltsplan speziell für das jeweilige Haushaltsjahr - also unabhängig von einer Legislatur des StuRa - gemäß Finanzordnung ((Teil Haushaltsplan) § Verantwortlichkeiten FO) gewählt.
Kontakt
Aufgaben
- Aufstellung und Ausführung vom einzelnen Haushaltsplan
- Erstellung (Aufstellung) des Haushaltsplanes
- Aktualisierung des Haushaltsplanes nach Abschluss nach eines Abschluss eines Quartals (Erstellung von Nachtragshaushaltsplänen)
- Soll-Ist-Vergleich zum Haushaltsplan
- bei Bedarf Berichterstattung mit Aktualisierung zur Verwendung der finanziellen Mittel
- Vorschläge zu gegebenenfalls notwendigen Umwidmungen
- Betreuung der Beitragsordnung, insbesondere hinsichtlich der Höhe des Beitrages
- Zuarbeit für die Leitung Referat Finanzen und den Bereich Mittelverwendung (z.B. bei Anträgen bzw. Beschlüssen zu finanziellen Belangen)
Zusammenarbeit
- Leitung Referat Finanzen
- Bereich Buchhaltung
- Bereich Mittelverwendung
- Verantwortlichkeit Haushaltsplan des vorangehenden und nachfolgenden Haushaltsjahres
- Referatskollegium (einzelne Mitglieder für ihre jeweiligen Zuständigkeiten)
- Ausschuss Finanzielles