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Verantwortlichkeit Haushaltsplan

Vorstellung der Verantwortlichkeit Haushaltsplan

 

Die Verantwortlichkeit Haushaltsplan ist die für den Haushaltsplan verantwortliche Person gemäß Hochschulgesetz (§ 29 Absatz 3 Satz 4 SächsHSFG). Neben ihr gibt es - der Abgrenzung halber - die Verantwortlichkeit Semesterticket.

Im Unterschied zu vielen anderen Funktionen in der Selbstverwaltung der Studentinnenschaft, wird die Verantwortlichkeit Haushaltsplan speziell für das jeweilige Haushaltsjahr - also unabhängig von einer Legislatur des StuRa - gemäß Finanzordnung ((Teil Haushaltsplan) § Verantwortlichkeiten FO) gewählt.

 

Kontakt

Mail

hapla@stura.htw-dresden.de

 

Aufgaben

Aufstellung und Ausführung vom einzelnen Haushaltsplan
  • Erstellung (Aufstellung) des Haushaltsplanes
  • Aktualisierung des Haushaltsplanes nach Abschluss nach eines Abschluss eines Quartals (Erstellung von Nachtragshaushaltsplänen)
    • Soll-Ist-Vergleich zum Haushaltsplan
  • bei Bedarf Berichterstattung mit Aktualisierung zur Verwendung der finanziellen Mittel
    • Vorschläge zu gegebenenfalls notwendigen Umwidmungen
  • Betreuung der Beitragsordnung, insbesondere hinsichtlich der Höhe des Beitrages

Zusammenarbeit

 

Mitglieder

Verantwortlichkeit Haushaltsplan 2024

Linda Müller

Verantwortlichkeit Haushaltsplan 2023

Hannes Günther

Verantwortlichkeit Haushaltsplan 2022

Hannes Günther

Verantwortlichkeit Haushaltsplan 2021

Julia Wetzlich

(stellvertretende Verantwortlichkeit Haushaltsplan 2021)

Alice Stenzel

Verantwortlichkeit Haushaltsplan 2020

Julia Wetzlich

(stellvertretende Verantwortlichkeit Haushaltsplan 2020)

Alice Stenzel

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