Mindestvergütungssätze für studentische Beschäftigte ab Sommersemester 2024
- Im Rahmen der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigte der Länder (TV-L) vom 09.12.2023 gab es auch erstmal eine Regelung zum Mindestentgelt für studentische Beschäftigte. Danach gilt für studentische Beschäftige (ohne Abschluss) ab dem Sommersemester 2024 ein Stundenlohn von mindestens 13,25€, ab dem Sommersemester 2025 von mindestens 13,98€. [1]
- Ich habe heute kurz mal mit dem Personalrat der HTW Dresden und dem Dezernat Personalangelegenheiten der HTW Dresden bezüglich der Umsetzung telefoniert. Davon würde ich gerne berichten.
- Wie soll der StuRa bei diesem Thema mitwirken (z.B. Thema im nächsten Rektoratsgespräch ansprechen, ...) ?
- (Umsetzung für mittelfristigen Verwaltungsangestellten im StuRa und Auswirkungen auf den Haushaltsplan 2024 ?)