Plenum von 32 stimmberechtigten Mitgliedern verkleinern. (hmbomt)
Antrag
Antragstellerin
(Assistenz zur Geschäftsführung) Vorstand
Antragsdatum
2024-04-05
Antragstext
Der StuRa möge beschließen die Größe vom Komitee Plenum auf 3 Sitze je Fakultät · 8 Fakultäten = 24 Sitze für die kommende Legislatur anzupassen.
Begründung zum Antrag
Achtung! Vielleicht muss wegen der Verknappung gewirtschaftet (gewählt) werden. :-D
Es ist anzunehmen, dass die Qualität der Entscheidung bei zukünftig 24 (statt bisher 32) Mitgliedern nicht wesentlich sinken wird. Im Übrigen wird die Anzahl von 24 Mitgliedern als stimmberechtigtes Mitglied schon längere Zeit unterschritten.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Ausschreibung der anstehenden Wahl anpassen!
Anlagen
Ersetze in § Plenum Absatz 1 Satz 2
Die Studentinnen jeder Fakultät wählen jeweils vier Mitglieder zur Vertretung.
durch
Die Studentinnen jeder Fakultät wählen jeweils drei Mitglieder zur Vertretung.
Änderungsanträge
nicht (nur) auf 24, sondern auf 16 Sitze verkleinern
(wenn vom Vorstand gewünscht)
Änderungsantrag
Ersetze den Antragstext
Der StuRa möge beschließen die Größe vom Komitee Plenum auf 3 Sitze je Fakultät · 8 Fakultäten = 24 Sitze für die kommende Legislatur anzupassen.
durch
Der StuRa möge beschließen die Größe vom Komitee Plenum auf 2 Sitze je Fakultät · 8 Fakultäten = 16 Sitze für die kommende Legislatur anzupassen.
.
Begründung zur Änderung
Ziel ist es, dass ein angemessen großes Plenum entsteht. Mit der Änderung durch den Beschluss Wählende sollen nicht durch Wahlkreise bei der Wahl eingeschränkt werden! gibt es ohnehin einen höheren "Schlupf". Daher ist der Antrag sinnvoll. Jedoch ist (leider) davon auszugehen, dass die Anzahl von Kandidaturen so gering ausfällt, dass es keinesfalls ein (nennenswerte) Wahl geben wird. Mit der Verknappung ist eine Wahl absehbar. (Im Übrigen soll eine Wahl auch eine Möglichkeit schaffen, dass der Wille durch das Abgegeben von Stimmen an bestimmte Kandidaturen möglich ist. Der Zustand, dass eine Kandidatur ausreichend ist, um gewähltes (stimmberechtigtes) Mitglied zur Vertretung der Studentinnenschaft zu sein, erscheint problematisch. Im Übrigen bedeutet die Wahl von bestimmten Kandidaturen nicht, dass die nicht gewählten Mitglieder zur Vertretung der Studentinnenschaft nicht mitwirken dürfen. Sie sollen dann eben nur nicht die grundsätzlichen Entscheidungen entscheiden.)
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
13. Sitzung Plenum 2023/2024
Tagesordnungspunkt 2
Beschlussdatum
2024-04-16
Beschlussfähigkeit
7 (anwesende Stimmberechtigte) von 7 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 7 |
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Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
siehe Antrag
Ausfertigung
2024-06-09 | 2024-06-09 |
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Johann Boxberger | Oliver-Michael Fischer |
Zuständigkeit Antragsverwaltung | Mitglied im Präsidium |
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