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Plenum von 32 stimmberechtigten Mitgliedern verkleinern. (hmbomt)

23/24-13-02: Die Größe vom Plenum von aktuell 32 stimmberechtigten Mitgliedern soll verkleinert werden. (Hit Me Baby One More Time (hmbomt))

 

Antrag

Antragstellerin

(Assistenz zur Geschäftsführung) Vorstand

Antragsdatum

2024-04-05

Antragstext

Der StuRa möge beschließen die Größe vom Komitee Plenum auf 3 Sitze je Fakultät · 8 Fakultäten = 24 Sitze für die kommende Legislatur anzupassen.

Begründung zum Antrag

Achtung! Vielleicht muss wegen der Verknappung gewirtschaftet (gewählt) werden. :-D

Es ist anzunehmen, dass die Qualität der Entscheidung bei zukünftig 24 (statt bisher 32) Mitgliedern nicht wesentlich sinken wird. Im Übrigen wird die Anzahl von 24 Mitgliedern als stimmberechtigtes Mitglied schon längere Zeit unterschritten.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Ausschreibung der anstehenden Wahl anpassen!

Anlagen

Ersetze in § Plenum Absatz 1 Satz 2

Die Studentinnen jeder Fakultät wählen jeweils vier Mitglieder zur Vertretung.

durch

Die Studentinnen jeder Fakultät wählen jeweils drei Mitglieder zur Vertretung.

Änderungsanträge

nicht (nur) auf 24, sondern auf 16 Sitze verkleinern

(wenn vom Vorstand gewünscht)

Änderungsantrag

Ersetze den Antragstext

Der StuRa möge beschließen die Größe vom Komitee Plenum auf 3 Sitze je Fakultät · 8 Fakultäten = 24 Sitze für die kommende Legislatur anzupassen.

durch

Der StuRa möge beschließen die Größe vom Komitee Plenum auf 2 Sitze je Fakultät · 8 Fakultäten = 16 Sitze für die kommende Legislatur anzupassen.

.

Begründung zur Änderung

Ziel ist es, dass ein angemessen großes Plenum entsteht. Mit der Änderung durch den Beschluss Wählende sollen nicht durch Wahlkreise bei der Wahl eingeschränkt werden! gibt es ohnehin einen höheren "Schlupf". Daher ist der Antrag sinnvoll. Jedoch ist (leider) davon auszugehen, dass die Anzahl von Kandidaturen so gering ausfällt, dass es keinesfalls ein (nennenswerte) Wahl geben wird. Mit der Verknappung ist eine Wahl absehbar. (Im Übrigen soll eine Wahl auch eine Möglichkeit schaffen, dass der Wille durch das Abgegeben von Stimmen an bestimmte Kandidaturen möglich ist. Der Zustand, dass eine Kandidatur ausreichend ist, um gewähltes (stimmberechtigtes) Mitglied zur Vertretung der Studentinnenschaft zu sein, erscheint problematisch. Im Übrigen bedeutet die Wahl von bestimmten Kandidaturen nicht, dass die nicht gewählten Mitglieder zur Vertretung der Studentinnenschaft nicht mitwirken dürfen. Sie sollen dann eben nur nicht die grundsätzlichen Entscheidungen entscheiden.)

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

13. Sitzung Plenum 2023/2024
Tagesordnungspunkt 2

Beschlussdatum

2024-04-16

Beschlussfähigkeit

7 (anwesende Stimmberechtigte) von 7 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 7
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

siehe Antrag

Ausfertigung

2024-06-09 2024-06-09

 

 

 

 

Johann Boxberger Oliver-Michael Fischer
Zuständigkeit AntragsverwaltungMitglied im Präsidium

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