Herstellung des Benehmens über die Schaffung des Bereiches "Lernräume und Studienausstattung" im Referat Qualitätsmanagement
Antrag
Antragstellerin
Antragsdatum
2022-12-18
Antragstext
Der StuRa möge beschließen das Benehmen zur Schaffung des Bereiches "Lernräume und Studienausstattung" im Referat Qualitätsmanagement herzustellen.
Begründung zum Antrag
In der aktuellen Aufgliederung des StuRa findet sich das Thema Lernräume nirgends wirklich wieder. Da es aber ein immanent wichtiges Belangen der Studierendenschaft ist, sollte dies auch in unseren Strukturen abgedeckt werden. Inhaltlich soll es insbesondere um die Vielfalt, Ausstattung, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Lernräumen, aber auch um sonstige Studienausstattung wie CAD-Labore und ähnlichem gehen. Grundsätzlich findet sich hier alles, was man unter dem Ressourcenpunkt Räumlichkeiten vermuten würde.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Die Schaffung des Bereiches wird durch die Referatsleitung beschlossen.
Anlagen
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 54 Absatz 2 SächsHSFG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)
(in Verbindung mit § Beschlüsse Absatz 2 Satz 3 StuRa-GO (besondere Beschlussfähigkeit unabhängig von der Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder wegen vorangegangener Beschlussunfähigkeit))
Behandlung
7. Sitzung Referatskollegium 2022/2023
Tagesordnungspunkt 1
Beschlussdatum
2022-12-20
Beschlussfähigkeit
6 (anwesende Stimmberechtigte) von 8 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 6 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss das Benehmen zur Schaffung des Bereiches "Lernräume und Studienausstattung" im Referat Qualitätsmanagement herzustellen.
Ausfertigung
2023-01-05
Präsidium
Elisa Range
Unterzeichnung Tino Köhler