Änderung Härtefallordnung: Daten der Befreiung oder Rückerstattung von bewilligten Anträgen sollen dem Vorstand bekannt werden
Antrag
Antragstellerin
Antragsdatum
2022-09-27
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, die Härtefallordnung wie folgt zu ändern:
Füge in der Härtefallordnung bei § Verarbeitung personenbezogener Daten Absatz 2 (Bekanntwerden der Daten) Nummer 3 (Bekanntwerden der Daten bei Bewilligung des Antrages als Härtefall) einen Buchstaben
für den Vorstand hinzu.
Begründung zum Antrag
Ist durch den HFA ein Härtefall festgestellt worden, so erfolgen Beitragsübernahmen oder Beitragsrückerstattungen durch Auszahlung an die Studierenden. Nach §14 Finanzordnung der Studentinnenschaft bedürfen Ein- und Auszahlungen der sachlichen Prüfung der Referatsleiitung oder des vorstandes. Da der HFA keinem Referat zugeordnet ist, ist die sachliche Prüfung vom Vorstand durchzuführen. Dies wird mit diesem Antrag in die Härtefallordnung eingepflegt.
Die sachliche Prüfung beschränkt sich dabei lediglich auf die Feststellung, dass ein Härtefall festgestellt worden ist, nicht jedoch auf die höchstpersönlichen Umstände, die zur Feststellung betrachtet worden.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
[von den Antragsstellenden auszufüllen]
Anlagen
Änderungsanträge
Füge bei § Verarbeitung personenbezogener Daten Absatz 2 (Bekanntwerden der Daten) Nummer 3 (Bekanntwerden der Daten bei Bewilligung des Antrages als Härtefall) einen Buchstaben,
"der für die sachliche Richtigkeit zeichnenden Personen gemäß Finanzordnung"
hinzu.
Änderungsantrag von Antragstellerin übernommen
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
3. Sitzung Plenum 2022/2023
Tagesordnungspunkt 3
Beschlussdatum
2022-10-04
Beschlussfähigkeit
11 (anwesende Stimmberechtigte) von 11 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 11 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss, die Härtefallordnung wie folgt zu ändern:
Füge bei § Verarbeitung personenbezogener Daten Absatz 2 (Bekanntwerden der Daten) Nummer 3 (Bekanntwerden der Daten bei Bewilligung des Antrages als Härtefall) einen Buchstaben,
"der für die sachliche Richtigkeit zeichnenden Personen gemäß Finanzordnung"
hinzu.
Ausfertigung
2022-10-10
Präsidium
Elisa Range
Unterzeichnung