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Richtlinie zur Härtefallordnung vom 8. Februar 2023

22/23-12-010: Richtlinie zur Härtefallordnung vom 8. Februar 2023

 

Antrag

Antragstellerin

Härtefallausschuss

Antragsdatum

2023-02-08

Antragstext

Der Härtefallausschuss möge die Richtlinie zur Härtefallordnung vom 8. Februar 2023 beschließen.

Begründung zum Antrag

Die Richtlinien wurden an die aktuelle finanzielle Situation angepasst.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

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Anlagen

Protokoll 2. Sitzung Härtefallausschuss 2022/2023

Änderungsanträge

 

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 54 Absatz 2 SächsHSFG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)

(in Verbindung mit § Beschlüsse Absatz 2 Satz 3 StuRa-GO (besondere Beschlussfähigkeit unabhängig von der Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder wegen vorangegangener Beschlussunfähigkeit))

Behandlung

2. Sitzung Härtefallausschuss 2022/2023
Tagesordnungspunkt 1

Beschlussdatum

2023-02-08

Beschlussfähigkeit

3 (anwesende Stimmberechtigte) von 3 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 3
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

Der Härtefallausschuss beschloss die Richtlinie zur Härtefallordnung vom 8. Februar 2023.

Ausfertigung

2023-02-10
Präsidium
Elisa Range

 

 

Unterzeichnung Tino Köhler

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