Richtlinie zur Härtefallordnung vom 8. Februar 2023
Antrag
Antragstellerin
Antragsdatum
2023-02-08
Antragstext
Der Härtefallausschuss möge die Richtlinie zur Härtefallordnung vom 8. Februar 2023 beschließen.
Begründung zum Antrag
Die Richtlinien wurden an die aktuelle finanzielle Situation angepasst.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
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Anlagen
Protokoll 2. Sitzung Härtefallausschuss 2022/2023
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 54 Absatz 2 SächsHSFG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)
(in Verbindung mit § Beschlüsse Absatz 2 Satz 3 StuRa-GO (besondere Beschlussfähigkeit unabhängig von der Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder wegen vorangegangener Beschlussunfähigkeit))
Behandlung
2. Sitzung Härtefallausschuss 2022/2023
Tagesordnungspunkt 1
Beschlussdatum
2023-02-08
Beschlussfähigkeit
3 (anwesende Stimmberechtigte) von 3 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 3 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
Der Härtefallausschuss beschloss die Richtlinie zur Härtefallordnung vom 8. Februar 2023.
Ausfertigung
2023-02-10
Präsidium
Elisa Range
Unterzeichnung Tino Köhler