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Übernahme von Anwalts- und Verfahrenskosten Günther/HTWD

21/22-03-0041: Übernahme von Anwalts- und Verfahrenskosten Günther/HTWD

 

Antrag

Referat Studium

Antragsdatum

2021-09-27

Antragstext

Der StuRa möge beschließen bis zu 3000€ der Anwalts- und Verfahrenskosten zu tragen, die Hannes Günther für die Klage um seine vollständige Prüfungsakte verursacht.

Begründung zum Antrag

Um diesen Antrag angemessen zu begründen gibt es erst einmal eine kleine Geschichtsstunde:

Vor geraumer Zeit fiel dem StuRa auf, dass es bei einer Prüfungseinsicht nach geltendem Recht möglich sein sollte Kopien/Fotos der eigenen Prüfungsakte anzufertigen. Die Hochschule verweigerte sich dagegen und verwies auf einen Paragraphen in der Musterprüfungsordnung, der dies explizit ausschloss. Daraufhin wendete sich der StuRa an das SMWK um Klarheit zu erlangen. Die Antwort des SMWK bestätigte die Rechtswidrigkeit des Paragraphen, woraufhin der Senat beschloss diesen zu streichen. Es erfolgte ein Erlass der Rektorin den Paragraphen mit sofortiger Wirkung nicht mehr anzuwenden.
Hannes wollte in all dem Trubel eine Kopie seiner Prüfungsakte haben, die ihm erst verwehrt wurde, dann nach ein bisschen hin und her geschwärzt (es waren nur seine Antworten sichtbar, äußerst amüsant bei Kreuzeltests) zugeschickt wurde. Damit gab er sich aber nicht zufrieden und nervte weiter. Nach dem Einschalten des Rektorats wirkte dieses daraufhin, dass sich der entsprechende Prof nun zusammen mit dem damaligen Dekan und Hannes traf. Ergebnis dieses Gesprächs war, dass es zwar rechtlich eigentlich klar ist, aber Recht haben und bekommen wohl zwei unterschiedliche Schuhe wären. Sie würden die Kopie nicht heraus rücken und Hannes solle doch einfach klagen, falls er wirklich auf die Kopie bestehe. Klagen gehört schließlich manchmal auch zum Hochschulalltag dazu.
Ein paar Wochen nach diesem Treffen wurde dann der oben angesprochene Paragraph gekippt und Hannes nervte erneut, im gutem Glauben nun die Kopie zu erhalten. Jedoch ohne Erfolg und diesmal sogar gänzlich ohne Antwort.

Das Referat Studium fasste in der 9. Sitzung 2021 einen Beschluss über 250€ um sich beraten zu lassen, wie man die vollständige Kopie erlangen könnte.

Um dieses Geld erstmal nicht ausgeben zu müssen, ging Hannes zur Rechtsberatung des Studentenwerks. Dort hatte er ein aufschlussreiches Gespräch mit Rechtsanwalt Groschek, in dem sie sich einigten in Widerspruch zu gehen und - falls nötig - auch bereit sind zu klagen. Herr Groschek legte dabei einen Gegenstandswert von 5000€ zugrunde. Seine Vorauszahlung in Höhe von 250€ wird von dem oben erwähnten Beschluss getragen. Eine Berechnung der Gesamtkosten ergab, dass sich diese bei dem oben angesprochenen Gegenstandswert in etwa auf 2800€ belaufen werden. Um ein bisschen Puffer zu haben, ist dieser Antrag auf bis zu 3000€ dotiert.

Sowohl Herr Groschek als auch das Referat Studium sind überzeugt davon, dass die rechtliche Lage so eindeutig ist, dass die Hochschule verlieren wird und die gesamten Kosten wird tragen müssen. Das hier beantragte Geld muss vom StuRa also nur dann gezahlt werden, wenn wir nicht gewinnen - was absurd erscheint.

Anmerkung: Hannes hat das Mandat bereits erteilt und die Rechnung über den Vorschuss wird demnächst beglichen.

Falls sich der StuRa aus unerfindlichen Gründen gegen die Unterstützung entscheiden sollte, wird Hannes die Klage fallen lassen und die entstandenen Unkosten aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten müssen. Dies wäre nicht nur sehr schade, sondern würde uns auch die endlich benötigte rechtliche Klarstellung nicht bringen. Und da sich selten Studis finden lassen, die bereit sind tatsächlich gegen die Hochschule zu klagen, können wir umso glücklicher sein, dass Hannes sich dafür bereit erklärt hat.

 

Kostenposition im Haushaltsplan

bis zu 3000€ aus Position 4950 Rechts- und Beratungskosten (6000€ aktuelles Haushaltsjahr)

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 54 Absatz 2 SächsHSFG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)

Behandlung

3. Sitzung StuRa 2021/2022
Tagesordnungspunkt 2

Beschlussdatum

2021-10-05

Beschlussfähigkeit

2 (anwesende Stimmberechtigte) von 3 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 2
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss, bis zu 3000€ der Anwalts- und Verfahrenskosten zu tragen, die Hannes Günther für die Klage um seine vollständige Prüfungsakte verursacht.

Ausfertigung

2021-10-23
Präsidium (oder andere Funktion)
Johann Boxberger

 

 

Unterzeichnung

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