Aktualisierung der Regelungen bezüglich der Corona-Pandemie
Antrag
Antragstellerin
Antragsdatum
2022-07-28
Antragstext
Der StuRa möge beschließen zum weiteren verantwortungsvollen Umgang mit der Corona-Pandemie folgende Maßnahmen zu treffen:
- Auf eine Maskenpflicht wird verzichtet. Allerdings gilt in den Arbeitsräumen, dass die Person(en), die als erstes im Raum war(en), andere Personen auffordern dürfen eine Maske zu tragen. Das "Recht" gilt für alle (also auch später kommende Personen), wenn es keine alternativen Arbeitsräume gibt.
- In Sitzungen gilt: Sobald eine Person sich auf das Tragen von Masken besteht, wird dem folge geleistet.
- Die Begrenzung der Maximalzahl der Personen und Arbeitsplätze in den Räumen entfällt, da diese (indirekt) von der Hochschule aufgehoben wurde.
- Kostenfreie Schnelltests und Masken sollen weiterhin über die Hochschule bezogen werden.
- Die Anwesenheitsliste soll weiterhin auf freiwilliger Basis geführt werden.
- Sitzungen sollen weiterhin hybrid abgehalten werden.
Begründung zum Antrag
[von den Antragsstellenden auszufüllen]
ausführliche Begründung zum Antrag
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
--> Mail an verwaltung@ (Gwyn) --> done
Vermerk für 12. Stitzung Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 54 Absatz 2 SächsHSFG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)
Behandlung
20. Sitzung Vorstand 2021/2022
Tagesordnungspunkt 1
Beschlussdatum
2022-07-28
Beschlussfähigkeit
2 (anwesende Stimmberechtigte) von 2 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 2 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss, siehe Antragstext.
Ausfertigung
2022-08-30
Präsidium
Hauke Hund
Unterzeichnung