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Position zu Diensten für die Erkennung von Plagiaten durch unsere Hochschule

21/22-14-0150:Position zu Diensten für die Erkennung von Plagiaten durch unsere Hochschule

Der Antrag wurde von der Antragstellerin zurückgezogen.

Antrag

AntragstellerIn

(Bereich Datenkultur)
(Referat Hochschulpolitik)
Vorstand

Antragsdatum

2022-04-09

Antragstext

Der StuRa möge beschließen sich mit der Stellungnahme (Standpunkt) kritisch gegenüber Diensten für die Erkennung von Plagiaten durch unsere Hochschule zu positionieren. Schon allein wegen dem nicht bekannten Konzept zu entsprechender Software und Instanzen, samt ihrer Anschaffung und ihres Betriebes, muss der StuRa sehr skeptisch sein und lehnt den Einsatz ab.

Begründung zum Antrag

Über das Einholen von einem Standpunkt gemäß Art. 35 Abs. 9 DSGO als Vertretung der betroffenen Personen erfuhr der StuRa durch die Beauftragung Datenschutz HTW Dresden über den Prozess zur beabsichtigten Einführung und Anschaffung von sogenannter Plagiatssoftware.

Schwierig!

Der StuRa hat sich unverzüglich an die Erstellung einer Stellungnahme gemacht, obwohl das Thema bisher noch nicht ansatzweise beraten oder bewertet wurde. Nun soll initial eine Position des StuRa gefunden und verabschiedet werden. Die Stellungnahme ist der (spontaner) Standpunkt zum Einsatz von Diensten für die Erkennung von Plagiaten durch unsere Hochschule (Anlage).

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

KontO

(mindestens eine geeignete) Bekanntgabe gegenüber der Beauftragung Datenschutz HTW Dresden

(mindestens eine geeignete) Bekanntgabe gegenüber der Rektorat HTW Dresden, ferner auch dem Senat, um alle Dekaninnen darüber zu informieren

Aufforderung des Rektorates, dass der StuRa - als ernst zu nehmende Interessenvertretung - über derartige Prozesse in Kenntnis gesetzt zu werden und als Vertretung der maßgebliche Gruppe mit einbezogen zu werden

Anlagen

(spontaner) Standpunkt zum Einsatz von Diensten für die Erkennung von Plagiaten durch unsere Hochschule
Beschluss Stellungnahme zur Anschaffung einer Software zur Plagiatsprüfung durch die Hochschule

Änderungsanträge

[in der Regel vom Präsidium auszufüllen]

[Alles nachfolgende füllt das Präsidium aus.]

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

14. Sitzung Plenum 2022
Tagesordnungspunkt Y
Vertagung auf die kommende Sitzung
Vertagung auf die kommende Sitzung wegen mangelnder Beschlussfähigkeit gemäß Geschäftsordnung des StuRa HTW Dresden § Beschlüsse Abs. 1 Satz. 2
keine Behandlung wegen Ablauf der Sitzungszeit
Vertagung mangels ordnungsgemäßer Sitzungsvorbereitung

Beschlussdatum

20yy-mm-dd

Beschlussfähigkeit

X (anwesende Stimmberechtigte) von Y (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja n
Nein n
Enthaltung n

angenommen/abgelehnt

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss, ...

Ausfertigung

Datum der Ausfertigung
Präsidium (oder andere Funktion)
Name

 

 

Unterzeichnung

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