Stellungnahme zur Anschaffung einer Software zur Plagiatsprüfung durch die Hochschule
Antrag
AntragstellerIn
Antragsdatum
2022-03-31
Antragstext
Der StuRa möge beschließen sich gegen die Verwendung und beabsichtigte Anschaffung einer Software zur Plagiatsprüfung von Seminar- und Abschlussarbeiten auszusprechen.
Begründung zum Antrag
wird nachgereicht
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Anlagen
Änderungsanträge
"Der StuRa möge beschließen sich gegen die beabsichtigte Anschaffung und Verwendung einer Software zur Plagiatsprüfung von Seminar- und Abschlussarbeiten zu positionieren, sofern sie vom Datenschutzbeauftragten oder von der studentischen Vertretung als kritisch eingestuft wird."
--> vom Antragstellerin übernommen
Vorschlag zum weiteren Verfahren: Eine Stellungnahme - als Standpunkt der Vertretung der betroffenen Personen gemäß DSGVO - soll unverzüglich verabschiedet werden.
--> vom Antragstellerin übernommen
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 54 Absatz 2 SächsHSFG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)
(in Verbindung mit § Beschlüsse Absatz 2 Satz 3 StuRa-GO (besondere Beschlussfähigkeit unabhängig von der Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder wegen vorangegangener Beschlussunfähigkeit))
Behandlung
13. Sitzung Plenum 2021/2022
Tagesordnungspunkt 3
Beschlussdatum
2022-04-05
Beschlussfähigkeit
8 (anwesende Stimmberechtigte) von 8 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 8 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss, sich gegen die beabsichtigte Anschaffung und Verwendung einer Software zur Plagiatsprüfung von Seminar- und Abschlussarbeiten zu positionieren, sofern sie vom Datenschutzbeauftragten oder von der studentischen Vertretung als kritisch eingestuft wird.
Ausfertigung
Datum der Ausfertigung
Präsidium (oder andere Funktion)
Name
Unterzeichnung