Wahl ohne Wahl
Antrag
AntragstellerIn
Stephan Rankl
Antragsdatum
17.01.2022
Antragstext
Der StuRa möge beschließen in die Wahlordnung der Studentinnenschaft, unter § 7 Wahlgrundsätze, folgenden neuen 5. Absatz einzufügen:
"Sind bei der Wahl der Vertreterinnen der Fakultäten nicht mehr Bewerberinnen vorhanden als Sitze
zu besetzen sind, werden die Bewerberinnen für die Vertreterinnen der Fakultäten, ohne Wahl Mitglied des Organs (Plenums)."
Begründung zum Antrag
Diese Regelung besteht in der Wahlordnung der Hochschule unter § 2 Wahlgrundsätze Abs. 8 ("Sind bei der Wahl der studentischen Vertreter nicht mehr Bewerber vorhanden als Sitze
zu besetzen sind, werden die Bewerber ohne Wahl Mitglied des Organs.")
Der Wahlausschuss und die Wahlleitung der Studentinnenschaft möchten diese Reglung gerne übernehmen, um zukünftig Wahlen in das StuRa Plenum zu vereinfachen.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
[von den Antragsstellenden auszufüllen]
Anlagen
[von den Antragsstellenden auszufüllen]
Änderungsanträge
[in der Regel vom Präsidium auszufüllen]
[Alles nachfolgende füllt das Präsidium aus.]
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
10. Sitzung StuRa Plenum 2021/2022
Tagesordnungspunkt 5
Beschlussdatum
2022-01-25
Beschlussfähigkeit
8 (anwesende Stimmberechtigte) von 11 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 8 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss, in die Wahlordnung der Studentinnenschaft, unter § 7 Wahlgrundsätze, folgenden neuen 5. Absatz einzufügen:
"Sind bei der Wahl der Vertreterinnen der Fakultäten nicht mehr Bewerberinnen vorhanden als Sitze zu besetzen sind, werden die Bewerberinnen für die Vertreterinnen der Fakultäten, ohne Wahl Mitglied des Organs (Plenums)."
Ausfertigung
2022-02-11
Präsidium (oder andere Funktion)
Johann Boxberger
Unterzeichnung