Aufwandsentschädigung soll gut gerechtfertigt sein
Antrag
AntragstellerIn
Antragsdatum
2022-01-17
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, dass die Entschädigung des Aufwandes durch Berichte gerechtfertigt sein soll.
Begründung zum Antrag
Die Erstellung von Rechenschaftsberichten ist (leider) mühselig. Gern wird darauf von Aktiven verzichtet. Dass dies nicht dem Grundgedanken zur Konservierung von Wissen dienen kann, liegt auf der Hand.
Die Stelle zur Ermittlung der Aufwandsentschädigung von den verschiedenen Stellen beim StuRa soll ermächtigt werden den gemeldeten Aufwand grundsätzlich in Frage zu stellen, wenn er nicht durch die übliche Art von Rechenschaft (aktuell quartalsweise Rechenschaftsberichte) nachvollzogen werden kann. Das kann zur nennenswerten Kürzung der Beträge für die Entschädigung des Aufwandes führen.
Diese Änderung hat die Beförderung des Berichtswesens zum Ziel. Das Berichtswesen soll der Nachvollziehbarkeit für nachfolgende Generationen (Legislaturen), Rechtfertigung gegenüber dem Plenum, den Wähler:innen und den (verpflichtend) Beitragszahlenden dienen. Weitere hochschulpolitische Transparenz kann entstehen.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Anpassung StuRa-AE-O
Anlagen
Anpassung StuRa-AE-O
in § Aufwand von einzelnen Personen; Aufwand eines Referates und ihrer Bereiche Abs. 2 nach Satz 3 füge ein:
⁴Der Ausschuss kann Personen den geleisteten Aufwand für Stellen absprechen, sofern kein Bericht zur Rechenschaft für diese Stelle vorliegt.
Änderungsanträge
verbesserte Formulierung und Einordnung
Ersetze die Anlage
Anpassung StuRa-AE-O
durch
Ersetze bei § Aufwand von einzelnen Personen; Aufwand eines Referates und ihrer Bereiche Abs. 2 Satz 3
3Sie enthält das Maß der Erfüllung der Aufgaben von Stellen.
durch
3Sie enthält das Maß der Erfüllung der Aufgaben von Stellen, das sich auch an der geleisteten Rechenschaft von Ämtern bemessen kann.
ein.
Vom Antragsteller übernommen
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
10. Sitzung StuRa Plenum 2021/2022
Tagesordnungspunkt 2
Beschlussdatum
2022-01-25
Beschlussfähigkeit
8 (anwesende Stimmberechtigte) von 11 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 8 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss mit geänderter Anlage, dass die Entschädigung des Aufwandes durch Berichte gerechtfertigt sein soll.
Ausfertigung
2022-02-11
Präsidium (oder andere Funktion)
Johann Boxberger
Unterzeichnung