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Verfahren zum Umgang mit Anträgen zu Ordnungen für die vorherige Beratung im zuständigen Ausschuss

2020-07-0009: Verfahren zum Umgang mit Anträgen zu Ordnungen für die vorherige Beratung im zuständigen Ausschuss

 

Antrag

AntragstellerIn

Präsidium

Antragsdatum

2020-05-01

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, dass Anträge zur Änderung von Ordnungen nur noch dann zur Abstimmung und Beratung an das Plenum übergeben werden, wenn sie vorab mit dem entsprechenden Ausschuss abgestimmt wurden.

Begründung zum Antrag

Das Präsidium soll die Plenumssitzungen für das Plenum so vorbereiten, dass sie möglichst reibungslos ablaufen können. Da Ausschüsse zu Ordnungsänderungen immer konsultiert werden sollten, spart es dem Plenum Zeit, wenn eine solche Konsultation vor der Plenumssitzung stattfindet und nicht erst währenddessen. So hat der Ausschuss auch die Möglichkeit, sich angemessen in den Sachverhalt hinein zu denken und mögliche "Stolpersteine" können schon im Vorfeld aus dem Weg geräumt werden, wovon auch der Antragstellende profitiert.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

14. Sitzung Präsidium 2020

Beschlussdatum

2020-05-01

Beschlussfähigkeit

5 (anwesende Stimmberechtigte) von 5 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 5
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

siehe Antrag

Ausfertigung

2020-05-04
Präsidium

Unterzeichnung

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