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Vertretung (Delegation) 63. AS fzs

2020-04-06: Vertretung für die Studentinnen- und Studentenschaft als Delegation im 63. Ausschuss der Student*innenschaften (AS) des freien zusammenschlusses von studentInnenschaften (fzs)

 

Antrag

AntragstellerIn

Maximilian Franke

(Referat Hochschulpolitik - Bereich Bund)

Antragsdatum

2020-03-26

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, für die Belange zur Mitwirkung im 63. Ausschuss der Student*innenschaften (AS) des freien zusammenschlusses von studentInnenschaften (fzs) eine Vertretung für den StuRa, als das Organ der Studentinnen- und Studentenschaft zu wählen.

Die Vertretung kann weitere Personen, insbesondere auch Studentinnen und Studenten unserer HTW Dresden, aber auch andere Menschen, zu beratenden Mitgliedern der Vertretung bestellen.

Begründung zum Antrag

Unsere Studentinnen- und Studentenschaft, vertreten durch den StuRa, wurde in den 63. AS fzs gewählt. Der 63. AS ist das höchste beschlussfassende Organ bis zur (kommenden) 64. MV fzs.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

  1. Die Wahl findet auf einer kommenden, möglichst unverzüglichen, Sitzungen statt. (Somit soll überhaupt die Möglichkeit zum Einreichen von Kandidaturen möglich sein.) Bis dahin bestimmen die Sprecherinnen und Sprecher wie die Studentinnen- und Studentenschaft vertreten wird. Im Zweifelsfall vertritt die Vertretung 63. MV fzs die Studentinnen- und Studentenschaft.
  2. Die Vertretung (im AS beim fzs) soll grundsätzlich ähnlich betrachtet werden, wie die Vertretung im LSR bei der KSS. Die Vertretung kann davon abweichend aus mehreren Personen bestehen und nur eine gesamtheitliche Stimme abgeben.
  3. Im Falle der Vertretung durch mehrere Personen wird von den Mitgliedern der Vertretung abgestimmt. Dabei ist es möglich für die verschiedenen Abstimmungsmöglichkeiten (Ja, Nein oder Enthaltung) abzustimmen. Im Falle eine fehlenden Mehrheit für eine der Abstimmungsmöglichkeiten wird nicht abgestimmt.
  4. Der StuRa bestimmt die Vertretung nach dem üblichen Modus einer Wahl gemäß Wahlordnung für ein Amt für den StuRa. Ergänzend gilt § 15 Nr. 4 der Satzung fzs, sodass im Fall der Wahl von mehreren Personen, mindestens die Hälfte der Vertretung aus Frauen* besteht. Die erste Person zur Vertretung ist, wer als Einzelperson die notwendige und meiste Zustimmung erhielt. Als weitere Personen sind gewählt, wer die notwendige Zustimmung erhielt und
    1. dem Erfordernis einer Frau* entsprechen kann oder
    2. nicht den Erfordernis einer Frau* entsprechen kann und die Vertretung weiterhin mindestens zur Hälfte aus Frauen* besteht.
  5. Die Festlegung der Vertretung wird, spätestens mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses bei der Wahl der Vertretung, mindestens dem fzs und zum Beginn der nachfolgenden Sitzung des AS bekanntgegeben.
  6. Eine Bekanntgabe an einer Vielzahl von geeigneten weiteren Stellen, so mindestens die Website StuRa HTW Dresden, ist wünschenswert.
  7. Alle Interessierten, insbesondere die Mitglieder des StuRa, können oder sollen partizipieren. So kann sich beispielsweise beim Mail-Verteiler der Vertretung (as.fzs@stura) eingetragen werden.

Anlagen

Kandidatur des StuRa HTW Dresden für den 63. AS

Satzung des fzs

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 54 Absatz 2 SächsHSFG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)

Behandlung

4. Sitzung Plenum 2020
Tagesordnungspunkt 2

Beschlussdatum

2020-03-31

Beschlussfähigkeit

13 (anwesende Stimmberechtigte) von 22 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 13
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

siehe Antrag

Ausfertigung

2020-07-22
Präsidium

Unterzeichnung

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