Geschäftsordnung StuRa 2018
Antrag
AntragstellerIn
Stephan Rankl
Antragsdatum
12.06.2018
Beschlussdatum
26.06.2018
Antragstext
Der StuRa möge folgende Geschäftsordnung beschließen:
---------Geschäftsordnung StuRa HTW Dresden---------
--------------------------------Beginn---------------------------------
§ Abgrenzung
Der StuRa hat nicht die Geschäftsordnung
1. des deutschen Bundestages.
2. des Sächsischen Landtages.
3. des Senates HTW Dresden.
§ Anträge zur Sitzung
Mindestens folgende Anträge zur Geschäftsordnung sollen einer Sitzung zulässig sein:
1. Dringliche Verständnisfrage (z. B. zu verwendeten Abkürzungen, zum Zusammenhang von Aussagen oder der Auswirkung auf den Antrag)
2. Einmalige sofortige Richtigstellung (wenn auf eine deiner Aussagen Bezug genommen wird und sie falsch dargestellt wird)
3. Anzweiflung der eben getroffenen Entscheidung der Sitzungsleitung
4. Bestellung einer anderen Redeleitung (Ablösung der aktuellen Redeleitung)
5. Änderung der Reihenfolge zur Abarbeitung der Tagesordnung
6. Nichtbehandlung eines TOP oder eines einzelnen Antrages
7. Vertagung eines TOP
8. Überweisung eines Antrages an ein anderes beschlussfassendes Gremium
9. Ausschluss der Öffentlichkeit
10. Einreichen eines neuen Antrages
11. Einreichen eines Änderungsantrages
12. Übernehmen eines Änderungsantrages
13. Beschränkung der Redezeit für nachfolgende Redebeiträge zum aktuellen TOP
14. Schließung oder Wiedereröffnung der Redeliste
15. Schließung der Debatte
16. Meinungsbild zu einer Fragestellung des aktuellen TOP unter allen Anwesenden oder ausschließlich unter den Stimmberechtigten für die Beschlussfassung
17. Geheime Abstimmung einer nachfolgenden Beschlussfassung
18. Sitzungspause
19. Neuauszählung der eben abgegebenen Stimmen
20. Feststellung der Beschlussfähigkeit
21. Schließung der Sitzung
§ Fristen
(1) Anträge sollen mindestens drei Tag vor der Sitzung dem Präsidium für die Erstellung eines Entwurfes der Tagesordnung eingereicht werden.
(2) Der Entwurf der Tagesordnung soll mindestens einen Tag vor der Sitzung bekannt gegeben werden.
§ Sitzungen
In der Vorlesungszeit finden alle 2 Wochen Sitzungen in der Gremienblockzeit statt.
§ Beschlüsse
(1) Beschlüsse zu Ordnungen bedürfen mindestens der Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder. Eine höhere notwendige Mehrheit kann die jeweilige Ordnung regeln.
(2) Organe sind beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Ist das Organ danach nicht beschlussfähig, wird unter angemessener Ladungsfrist eine neue Sitzung mit demselben Gegenstand einberufen. In dieser Sitzung ist das Organ beschlussfähig; hierauf ist mit der Einberufung hinzuweisen. Das Präsidium kann vorsehen, dass Organe Beschlüsse im Umlaufverfahren fassen können.
§ 5 Inkrafttreten
Die Geschäftsordnung tritt mit der Beschlussfassung in Kraft.
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---------Geschäftsordnung StuRa HTW Dresden---------
Begründung zum Antrag
Diese Version der Geschäftsordnung ist eine neue Variante der bereits von mir im letzten Jahr eingereichten Geschäftsordnung. Damals war meine Befürchtung, dass immer wieder Querulanten (bsw. Senator Palpatine) das Plenum des StuRa mit Verfahrensfragen behindern könnten.
Dies hat sich dieses Jahr bewahrheitet. Bevor im StuRa das Imperium ausgerufen wird, möchte ich die vorliegende Geschäftsordnung abgestimmt haben. Damit das Präsidium eine gewisse Unabhängigkeit bekommt und sich nicht immer von Außenstehenden in die Sitzungen reinpfuschen lassen muss.
Ich Danke an dieser Stelle Michael Iwanow, der mich zu diesem Antrag inspiriert hat.
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Anlagen
Abstimmung
besondere notwendige Mehrheit
Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder
Behandlung
8. Sitzung StuRa 2018
Tagesordnungspunkt 12
vertagt
9. Sitzung StuRa 2018
Tagesordnungspunkt 8
Ergebnis
letzte festgestellte Beschlussfähigkeit: 8/15
angenommen ohne Gegenrede
Beschlusstext
siehe Antrag
Unterzeichnung und Ausfertigung
25.09.2019
Präsidium