Aufhebung der Beschlüsse 2017-03-043 und 2016-07-108
Antrag
AntragstellerIn
Stephan Rankl
Antragsdatum
05.06.2018
Beschlussdatum
16.10.2018
Antragstext
Der StuRa möge beschließen die beiden andauernden Beschlüsse mit den ABV Nummern 2017-03-043 (Einkauf des StuRa Kaffee's) und 2016-07-108 (Einkauf des StuRa Kaffee's) mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
Begründung zum Antrag
Punkt 1: Derzeit besitzt der StuRa keine Bohnenkaffeemaschine die funktioniert und eine Neuanschaffung sowie eine Reparatur ist nicht vorgesehen.
Punkt 2: Die Beiden Beschlüsse sind nicht eindeutig für Leute die Kaffee, Tee, Milch, Zucker und Sojamilch kaufen. Dadurch ergeben sich immer wieder sinnlose Diskussionen bei der Abrechnung über die Richtigkeit der Beschlüsse.
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Anlagen
Abstimmung
Behandlung
9. Sitzung StuRa 2018
Tagesordnungspunkt 6
Vertagung wegen mangelnder Beschlussfähigkeit gemäß § 54 SächsHSFG
12. Sitzung StuRa 2018
Tagesordnungspunkt 10
Vertagung gemäß § Beschlüsse Abs. 2 Satz 2 und 3 StuRa-GO HTW Dresden
3. außerordentliche Sitzung StuRa 2018
Tagesordnungspunkt 6
Vertagung per Geschäftsordnungsantrag
13. Sitzung StuRa 2018
Tagesordnungspunkt 4
Ergebnis
9 von 13 Stimmberechtigten anwesend
Ja | 5 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 2 |
angenommen
Beschlusstext
siehe Antrag
Unterzeichnung und Ausfertigung
26.09.2019
Präsidium