Fassen von Beschlüssen für die Anträge zur Geschäftsordnung in der StuRa-GO
Antrag
AntragstellerIn
"Ausschusses Ordnung des StuRa 2018"
Antragsdatum
21.11.2018
Beschlussdatum
27.11.2018
Antragstext
Der StuRa möge beschließen in der StuRa-Geschäftsordnung im Paragraphen § Beschlüsse den Absat,
"Das Organ ist zu Beschlüsse zu Anträgen der Geschäftsordnung immer beschlussfähig. Beschlüsse zu Anträgen der Geschäftsordnung werden mit der Mehrheit der Stimmen der Anwesenden gefasst."
in der StuRa-GO einzufügen
Begründung zum Antrag
GO Anträge sollen immer gefasst werden können, unabhängig davon, ob die Sitzung beschlussfähig ist oder nicht.
Anlagen
§ Beschlüsse
- Das Organ ist zu Beschlüsse zu Anträgen der Geschäftsordnung immer beschlussfähig. Beschlüsse zu Anträgen der Geschäftsordnung werden mit der Mehrheit der Stimmen der Anwesenden gefasst.
Abstimmung
besondere notwendige Mehrheit
Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder
Behandlung
16. Sitzung StuRa 2018
Tagesordnungspunkt 3.5
Ergebnis
letzte festgestellte Beschlussfähigkeit: 9/13
Ja | 7 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 2 |
angenommen
Beschlusstext
siehe Antrag
Unterzeichnung und Ausfertigung
26.09.2019
Präsidium