Beschluss Weisungsbefugnis Referat Verwaltung 2017 SP 6
Antrag
AntragstellerIn
Sprecherinnen und Sprecher
Antragsdatum
04.05.2017
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, dass das Referat Studentische Selbstverwaltung und Organisation bis auf Widerruf weisungsbefugt gegenüber der Angestellten ist..
Begründung zum Antrag
Die Weisungsbefugnis liegt bisher bei den Sprecherinnen und Sprechern. Da das Referat Studentische Selbstverwaltung und Organisation auf Grund der Aufgaben viel mit der Angestellten zu tun hat, sehen es die Sprecherinnen und Sprecher als sinnvoll an, dem Referat die Weisungsbefugnis zu übertragen.
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Anlagen
Abstimmung
Behandlung
6. Sprecherinnen und Sprecher 2017
Tagesordnungspunkt 2
Ergebnis
Ja | 3 |
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Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
siehe Antrag
Finanzen
Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.
Kostenstelle | |
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Konten | |
Soll | Haben |
Unterzeichnung und Ausfertigung
Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name