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Bestätigung von Corinna Miller als Sprecherin

2017-12-145: Bestätigung von Corinna Miller als Sprecherin

Antrag

AntragstellerIn

 Kanzlei (Sprecherinnen und Sprecher) , Präsidium

Antragsdatum

 05.10.2017

Antragstext

Der StuRa möge beschließen durch eine geheime Wahl, Corinna Miller als Sprecherin des Studentinnen- und Studentenrat zu bestätigen oder abzusetzen.

Begründung zum Antrag

Nach Aussage der Kanzlerin (Frau Niehus) der HTW Dresden, ist Frau Corinna Miller keine "Sprecher" des StuRa mehr. Dies wurde Ihr persönlich per Mail mitgeteilt. Da sowohl die Wahlordnung der HTW Dresden, als auch die Wahlordnung der Studentinnen- und Studentenschaft, keine ausführliche Aussage darüber gibt, soll das Plenum des StuRa darüber entscheiden. 

Vorschlag zum weiteren Verfahren

 Das Plenum soll in geheimer Wahl entscheiden ob Corinna Miller als Sprecherin des Studentinnen- und Studentenrat bestätigt wird oder abgesetzt wird.


Sollte Corinna Miller als Sprecherin des Studentinnen- und Studentenrat bestätigt werden, so soll dies an die Kanzlerin bekannt gegeben werden. Die Sprecherinnen und Sprecher sollen weiterhin sich an das sächsische Ministerium für Wissenschaft und Kunst wenden, um im Falle einer Uneinigkeit, eine rechtliche Unterstützung zu haben.

Sollte Corinna Miller als Sprecherin des Studentinnen- und Studentenrat abgesetzt werden, so soll in der Wahlordnung der Studentinnen- und Studentenschaft für die Zukunft ein Vermerk eingefügt werden und diesen bei einer Änderung der Wahlordnung der Studentinnen- und Studentenschaftmit übernommen werden.

Änderungsantrag

James: Es soll bitte mit einer einfachen Abstimmung entschieden werden ob bei diesen speziellen Fall, bei der geheimen Bestätigung oder Absetzungvon Corinna Miller als Sprecherin,  eine einfache Mehrheit reicht oder eine 2/3 Mehrheit notwendig ist.

 

 

Abstimmung

besondere notwendige Mehrheit

2/3-Mehrheit der Mitglieder gemäß § 19 Satzung ?

Behandlung

12. Sitzung StuRa 2017
Tagesordnungspunkt 2

Ergebnis

Ja 7
Nein 0
Enthaltung 1

angenommen

Beschluss

siehe Antrag

Finanzen

Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.

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