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Information Wahl Wahlorgane 2017/2018

Information über die Notwendigkeit zur Wahl der Wahlorgane (Legislatur 2017/2018), insbesondere Wahlleitung

 

In der Wahlordnung (in aktueller Fassung) heißt es (in § 3 Absatz 2):

Der Wahlleiter und sein Stellvertreter werden vom StuRa für ein Jahr mit Amtsbeginn zum1. Juli gewählt.

Erfolgte die Wahl?

Wer ist Mitglied des Wahlausschusses?

Was ist der Unterschied zwischen

  • Wahlausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft
  • Wahlausschuss der Hochschule
  • Bereich Wahlen

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