Information Wahl Wahlorgane 2017/2018
Information über die Notwendigkeit zur Wahl der Wahlorgane (Legislatur 2017/2018), insbesondere Wahlleitung
In der Wahlordnung (in aktueller Fassung) heißt es (in § 3 Absatz 2):
Der Wahlleiter und sein Stellvertreter werden vom StuRa für ein Jahr mit Amtsbeginn zum1. Juli gewählt.
Erfolgte die Wahl?
Wer ist Mitglied des Wahlausschusses?
Was ist der Unterschied zwischen
- Wahlausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft
- Wahlausschuss der Hochschule
- Bereich Wahlen
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