Abschaffung von Aufwandsentschädigung
Antrag
AntragstellerIn
Referat Finanzen
Florian Concepcion
Antragsdatum
14.12.2016
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, ab sofort keine Aufwandsentschädigungen mehr auszuzahlen bzw. zu beantragen.
Begründung zum Antrag
Die Tätigkeiten im Stura sind ehrenamtlich und sollen auch in dieser Form ausgeführt werden. Jüngste Ereignisse und Anträge zeigen, dass das Prinzip der Aufwandsentschädigung nicht umgesetzt wird und sich manche Personen jeden Handgriff bezahlen lassen. Die Summe der ausgezahlten AE nimmt immer höhere Dimensionen an und sorgt außerdem häufig für unnötige Diskussionen die sinnlos Zeit in Anspruch nehmen. Es ist nicht mehr zu verantworten, dass studentische Gelder in dieser Höhe ausgegeben werden, obwohl sie wesentlich sinnvoller genutzt werden könnten. Das Problem selbst besteht nicht in der AE Ordnung o.ä sondern in der Mentalität mancher Mitglieder.
Änderungsantrag
Ersetze im Antragstext: "ab sofort" durch "für die Legislatur 2017"
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Anlagen
Abstimmung
besondere notwendige Mehrheit
2/3-Mehrheit der Mitglieder gemäß § 19 Satzung
Behandlung
1. Sitzung StuRa 2017
Tagesordnungspunkt 9
Ergebnis
Ja | 3 |
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Nein | 6 |
Enthaltung | 2 |
abgelehnt
Beschluss
siehe Antrag
Finanzen
Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.
Kostenstelle | |
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Konten | |
Soll | Haben |
Unterzeichnung und Ausfertigung
Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name
Was genau meint "ehrenamtlich" in diesem Sinne? Sprich in welcher Form soll Ehrenamt (im StuRa) ausgeführt werden?
Können die Antragsteller*innen klar darlegen warum kein Anspruch nach § 85 VwVfG besteht?