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Aufwandsentschädigung Wahlausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft 1. Quartal 2015

2015-05-105: Aufwandsentschädigung Wahlausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft 1. Quartal für das Jahr 2015

Antrag

Antragstext

Der StuRa möge für die Aktiven des Wahlausschusses der Studentinnen- und Studentenschaft eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 123 Euro für den geleisteten Aufwand im 1. Quartal 2015 beschließen.

Begründung zum Antrag

Gemäß der Aufgaben des Wahlausschusses der Studentinnen- und Studentenschaft bestand eine Zuständigkeit für die Betreuung der Wahlen zu den Organen der Studentinnen- und Studentenschaft. Etwa die Bearbeitung und Befassung von Anträgen zu Rücktritten war eine konkrete Aufgabe. Ohne das Befassen von derartigen Anträgen gäbe es wohl ernsthafte Probleme für die Handlungsfähigkeit unter den Organen der Studentinnen- und Studentenschaft.

Die "lächerliche" Debatte zur Verteilung der Aufwandsentschädigung durch die (vakante und daher wohl kommissarische) Leitung des Referates kann zum Anlass genommen werden, dass sich ein Bild für kommendes gemacht werden kann.

Die Höhe des Aufwandes ist, wie wohl auch die Höhe aller anderen derartigen Anträge, ungenau und soll den Charakter einer nicht genau zu bestimmen Höhe verkörpern.

Abstimmung

Behandlung

5. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt X
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSFG

6. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt 6

Ergebnis

Ja 5
Nein 1
Enthaltung 4

nicht angenommen

Beschluss

siehe Antrag

Finanzen

Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.

Kostenstelle

Konten
Soll
Haben


Unterzeichnung und Ausfertigung

Datum der Ausfertigung
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