Aufwandsentschädigung Wahlausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft 1. Quartal 2015
Antrag
Antragstext
Der StuRa möge für die Aktiven des Wahlausschusses der Studentinnen- und Studentenschaft eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 123 Euro für den geleisteten Aufwand im 1. Quartal 2015 beschließen.
Begründung zum Antrag
Gemäß der Aufgaben des Wahlausschusses der Studentinnen- und Studentenschaft bestand eine Zuständigkeit für die Betreuung der Wahlen zu den Organen der Studentinnen- und Studentenschaft. Etwa die Bearbeitung und Befassung von Anträgen zu Rücktritten war eine konkrete Aufgabe. Ohne das Befassen von derartigen Anträgen gäbe es wohl ernsthafte Probleme für die Handlungsfähigkeit unter den Organen der Studentinnen- und Studentenschaft.
Die "lächerliche" Debatte zur Verteilung der Aufwandsentschädigung durch die (vakante und daher wohl kommissarische) Leitung des Referates kann zum Anlass genommen werden, dass sich ein Bild für kommendes gemacht werden kann.
Die Höhe des Aufwandes ist, wie wohl auch die Höhe aller anderen derartigen Anträge, ungenau und soll den Charakter einer nicht genau zu bestimmen Höhe verkörpern.
Abstimmung
Behandlung
5. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt X
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSFG
6. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt 6
Ergebnis
Ja | 5 |
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Nein | 1 |
Enthaltung | 4 |
nicht angenommen
Beschluss
siehe Antrag
Finanzen
Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.
Kostenstelle | |
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Konten | |
Soll | Haben |
Unterzeichnung und Ausfertigung
Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name