Aufwandsentschädigung Referat Qualitätsmanagement 1. Quartal 2015
Antrag
Antragstext
Der StuRa möge für die Aktiven des Referates Qualitätsmanagement, besonders des Bereiches Akkreditierung und des Bereiches elterschaftsgerechtes Studieren, eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 210 Euro für den geleisteten Aufwand im 1. Quartal 2015 beschließen.
Begründung zum Antrag
Ja, qualitätsmäßig ist es dünn im StuRa.
Einige wenige sich berufen Fühlende taten etwas.
Dies begann mit der Teilnahme an der Arbeitsgruppe Systemakkreditierung. So wählte der StuRa nicht nur eine Vertretung in die Arbeitsgruppe unserer Hochschule, sondern sogar einen mögliche Vertretung. Es gab mehrere Sitzungen der Arbeitsgruppe im 1. Quartal. Dazu gab es auch Ausarbeiten, wobei auch versucht wurde die studentischen Organe Fachschaftsräte (und selbstverständlich StuRa) einzubinden.
Aber auch die Leitung des Referates macht wohl aktiv was zum Thema "Studieren mit Kind", wo davon ausgegangen werden muss, dass es sich um Aktivitäten des Bereiches elterschaftsgerechtes Studieren handelt.
Die Höhe des Aufwandes ist, wie wohl auch die Höhe aller anderen derartigen Anträge, ungenau und soll den Charakter einer nicht genau zu bestimmen Höhe verkörpern.
Abstimmung
Behandlung
5. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt X
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSFG
6. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt 6
Ergebnis
Ja | 6 |
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Nein | 1 |
Enthaltung | 3 |
angenommen
Beschluss
siehe Antrag
Finanzen
Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.
Kostenstelle | |
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Konten | |
Soll | Haben |
Unterzeichnung und Ausfertigung
Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name