Finanzvereinbarung LSR 2015/16
Antrag
AntragstellerIn
Vertretung LandessprecherInnenrat
Antragsdatum
29.03.2015
Antragstext
Der StuRa der HTW Dresden möge beschließen, der aktualisierten Finanzvereinbarung (FinV) der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften beizutreten. Der anfallende Beitrag berechnet sich in diesem Falle aus der Anzahl der im Wintersemesters 2014/2015 immatrikulierten Student*innen. Bei 0,25 Euro je Student*in beläuft sich somit der Gesamtbetrag auf 1.282,00€ für das kommende Haushaltsjahr (Beginn 01.04.2015). Weitere Rahmenbedingungen können direkt der FinV entnommen werden.
Begründung zum Antrag
Die FinV dient der Aufgabenerfüllung der KSS. Da sie keine Teilkörperschaft des öffentlichen Rechtes ist, steht es ihnen nicht zu, Beiträge zu erheben. Im Sächsischen Hochschulgesetz steht hingegen, dass die Studierendenschaften zusammenarbeiten sollen.
Anlagen
Finanzvereinbarung LSR 2015/16
Abstimmung
Behandlung
4. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt 7
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSFG
6. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt 5
Ergebnis
Ja | n |
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Nein | n |
Enthaltung | n |
ohne Gegenrede angenommen
Beschluss
Antrag wurde vertagt.
Finanzen
Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.
Kostenstelle | |
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Konten | |
Soll | Haben |
Unterzeichnung und Ausfertigung
Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name