Reisekostenübernahme zur Teilnahme der Fachschaft Bauingenieurwesen/Architektur an der 84. BauFaK in Weimar
Antrag
AntragstellerIn
Fachschaftsrat Bauingenieurwesen / Architektur
Antragsdatum
13.10.2015
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, die Teilnahme der Fachschaft Bauingenieurwesen / Architektur an der 84. BauFaK in Weimar vom 29.10.14 – 02.11.14 mit 188,64€ zu bezuschussen. Der Antrag ging bereits am 14.01.2015 bei Euch ein und wurde leider nicht bearbeitet. Die erneute Antragstellung erfolgte am 07.10.2015 bei Frau Roßberg. Der Betrag setzt sich ausschließlich aus den angefallenen Reisekosten zusammen. Die Kosten für die Teilnahme (50,00€ p.P.) haben die Teilnehmer selbst verauslagt. Die insgesamt 200€ Teilnahmegebühren wurden von der Fakultät Bauingenieurwesen übernommen.
Begründung zum Antrag
Die Bauingenieur-Fachschaften-Konferenz (BauFaK) kommt einmal jedes Semester zusammen. Dabei werden allgemeine Themen zum Studium des Bauingenieurwesens (und weitere im FB angesiedelte Studiengänge) diskutiert. Auch werden aktuelle Themen der Wirtschaft und Industrie mit gleichem Bezug behandelt.
Ziel der Konferenz ist die Erarbeitung von Vorschlägen zu Verbesserungen rund ums Studium und eine klare Positionierung nach außen.
Jede Hochschule besitzt in der BauFaK 7 Stimmen, die auf alle Anwesenden der jeweilgen HS verteilt werden. Bei Plänen mit durchschnittlich 200 Stimmberechtigten, sollte gewährleistet sein, dass alle Stimmen vertreten sind.
Auch diesmal haben vier Vertreter des FSR B/A erfolgreich in vier verschiedenen Arbeitskreisen teilgenommen und damit einen wesentlichen Beitrag zur BauFaK geleistet.
Die Reisekosten setzen sich wie folgt zusammen:
Miet-Kfz: | 116,62 € |
Kraftstoff: | 54,92 € |
ÖPNV: | 17,10 € |
SUMME: | 188,64 |
Und entsprechen damit einem Rk-Anteil von 23,58 € p.P. und Richtung. Da einige Teilnehmer bis spät am Anreisetag Pflichtveranstaltungen wahrzunehmen hatten, kam für die Anreise nur der Folgetag, sowie ein privat angemietetes Fahrzeug (günstige Konditionen durch den StuRa) in Frage. Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln hätte unverhältnismäßig lange gedauert.
Abstimmung
Behandlung
11. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt 20
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSFG
12. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt 3
vertagt auf die kommende Sitzung
5. Sitzung StuRa 2016
Tagesordnungspunkt 1
Ergebnis
Ja | n |
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Nein | n |
Enthaltung | n |
angenommen ohne Gegenrede
Beschluss
siehe Antrag
Finanzen
Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.
Kostenstelle | |
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Konten | |
Soll | Haben |
Unterzeichnung und Ausfertigung
Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name