Antrag
Antragsteller
Vertretung LandessprecherInnenrat
Paul
Antragsdatum
11.05.2014
Antragstext
Der StuRa HTW Dresden möge beschließen der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) über die Finanzvereinbarung (FinV) der KSS für das Geschäftsjahr 2014/2015 hinaus zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 9.833,04 € bereitzustellen. Obwohl diese Mittel nicht direkt Bestandteil der FinV sind, so sollen sie nach den Grundsätzen der FinV verwendet werden.
Begründung zum Antrag
Die FinV dient der Aufgabenerfüllung der KSS.
Die KSS ist keine Teilkörperschaft des öffentlichen Rechtes. Sie darf keine eigenen Beiträge erheben. Im Sächsischen Hochschulgesetz steht hingegen, dass die Studierendenschaften zusammenarbeiten sollen. Dazu braucht es finanzielle Mittel.
Der StuRa TU Dresden hat der Fassung für eine gemeinsame Finanzvereinbarung nicht zugestimmt. Dies führt zu einer Vielzahl von Problemen. Neben der Fragwürdigkeit, ob ohne Betritt zur Finanzvereinbarung der StuRa TU Dresden Zahlstelle der KSS sein kann, klafft ein großes Loch an finanziellen Mittel im potentiellen Haushalt der KSS. Der Anteil des StuRa TU Dresden macht über 30 % der gesamten Beiträge aus. (Der Anteil des StuRa HTW Dresden liegt bei etwa 5 %.)
Im Übrigen heißt es, dass der StuRa TU Dresden dennoch die Mittel, die er durch die mangelnde Zustimmung und somit Verwendung der Mittel, weiterhin zur Verfügung hat und gar zur Verfügung stellen will. Dazu sollen Aktive der KSS "einfach" zu den Sitzungen des StuRa TU Dresden Anträge stelle. Abgesehen davon, dass dies als politisch arg fragwürdig erscheint (der StuRa TU Dresden schafft sich ein Art Veto für sich, obwohl sie nicht aktiv werden müssen), wäre der zusätzlich entstehende Aufwand wohl nicht durch die aktuellen SprecherInnen und Beauftragten zu bewältigen. Gar würden die Aktiven für die KSS nicht inhaltlich und organisatorisch arbeiten, sondern mit "Gängen nach Canossa" zum Zweck der durch den StuRa TU Dresden geschaffen selbstverwaltungstechnischen Aufwand verbringen. Im Hinblick auf die anstehenden Aufgaben (der KSS), wie Landtagswahl oder Protest zu den Kürzungen im Hochschulbereich, in Verbindung mit der rudimentären Besetzung von Ämtern, erscheint das nicht machbar.
Anlagen
Änderungsanträge
Kombination unten angegebener Änderungsanträge
Ersetzte "zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von" durch "einmalig zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von bis zu nochmaligem, in der aktuellen FinV der KSS festgesetztem Beitrag" und füge an: "Die Festlegung der Summe obliegt einmalig den SprecherInnen der KSS."
Abstimmung
Behandlung
Tagesordnungspunkt 4.3
Ergebnis
angenommen
Beschluss
siehe Antrag
Unterzeichnung und Ausfertigung
Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name