feste Sitzungsleitung 2013
Antrag
Antragstext
Der StuRa möge beschließen durch Wahl mindestens 3 Personen für eine dauerhafte Sitzungsleitung zu bestellen. Die Sitzungsleitung bereitet die Sitzungen vor, führt sie durch und bereitet die Sitzungen nach. Damit erfüllt sie alle betreuenden Aufgaben von der Annahme von Anträgen bis zur Veröffentlichung und Archivierung von Beschlüssen.
Begründung zum Antrag
Wie wichtig eine wahrhaftige Sitzungsleitung für ein Gremium ist, zeigt beispielsweise Artikel 44 Abs. 3 Satz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen. Bezugnehmend sollte die Sitzungsleitung das "parlamentarische Geschäft" (etwa gemäß Artikel 47 Abs. 1 bis 3) als rudimentäre Aufgabenerfüllung der Selbstverwaltung sicherstellen.
Abstimmung
Behandlung
4. Sitzung des StuRa 2013
Tagesordnungspunkt 10
Ergebnis
keine Gegenrede
angenommen
Beschluss
siehe Antrag
Unterzeichnung und Ausfertigung
Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name