Einberufung 3. außerordentliche Sitzung StuRa 2013
Antrag
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, unverzüglich eine außerordentliche Sitzung, zu wichtigen Gegenständen, stattfinden zulassen.
Begründung zum Antrag
Zur Einberufung einer außerordentlichen Sitzung bedarf es (gemäß § 6 Abs. 5 Satzung) dem Verlangen von einem Viertel der (stimmberechtigten) Mitglieder. Es müssen somit (bei aktuell 16 Stimmberechtigten) mindestens 4 Personen die Einberufung verlangen.
Es gibt wichtige Belange, die dringlich angegangen werden sollten. Dies betrifft zu einem die Abstimmung des Haushaltsplanes, wie auch die Delegation der Vetretung zum fzs und die Wahl von neuen Sprecherinnen und Sprecher.
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Bekundung des Verlangens
Unter Ergebnis können sich die Stimmberechtigten eintragen, um eine Einberufung zu verlangen.
Gegenstände
Über die Notwendigkeit zu einer Beschlussfassung zu der außerordentlichen Sitzung sollte mit einer notwendigen Mehrheit der Zustimmung mit der Mehrheit der Mitglieder abgestimmt werden.
Abstimmung
Behandlung
ab nach der 10. ordentlichen Sitzung StuRa 2013
Ergebnis
Abstimmung | |||
---|---|---|---|
Name | Rückmeldung am | Zustimmung | Ablehnung |
|
|||
|
|||
|
|||
|
|||
|
|||
|
|||
|
|||
Patrick Gotsch | 2013-05-28 | X | |
Philipp Träuptmann | |||
Tony Beyer |
|||
|
|||
|
|||
|
|||
|
2013-05-28 | X | |
|
2013-05-28 | X | |
|
2013-05-28 | X |
angenommen
Beschluss
siehe Antrag