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Rechte der Delegation 46. fzs MV

2013-ao03-65: Bestimmung der Rechte für die Delegation der Vertretung (des StuRa (HTW Dresden)) zur 46. Mitgliederersammlung des freien zusammenschluss der studentInnenschaften (fzs)

Antrag

 

Antragstext

Der StuRa möge beschließen folgende Reglung für die Vertretung beim freien zusammenschluss der studentInnenschaften (fzs) zur 46. Mitgliederversammlung zu treffen:

 

Während der MV kann die Delegation:

  • über ordnungsgemäß eingereichte Anträge selbst entscheiden.
    • Es gilt eine einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Delegationsmitglieder, bei Stimmengleichheit wird mit Enthaltung gestimmt.
  • über Änderungs- und Ini-anträge selbst entscheiden sowie eigene Anträge stellen
    • Es gilt die gleiche Verfahrensweise wie bei ordnungsgemäß eingereichte Anträgen
  • Anträge für andere Vertretungen einbringen
    • Es gilt die gleiche Verfahrensweise wie bei ordnungsgemäß eingereichte Anträgen

Begründung zum Antrag

erfolgt mündlich

Abstimmung

Behandlung

X. Sitzung StuRa 2013
Tagesordnungspunkt Y
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSFG
Vertagung auf die kommende Sitzung
keine Behandlung wegen Ablauf der Sitzungszeit
Vertagung mangels ordnungsgemäßer Sitzungsvorbereitung

X. + 1 Sitzung StuRa 2013
Tagesordnungspunkt Y
Beschlussfähigkeit gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 SächsHSFG

X. Sitzung StuRa 2013
Tagesordnungspunkt Y
nicht öffentlich

 

Ergebnis

Ja n
Nein n
Enthaltung n

angenommen/abgelehnt

Beschluss

siehe Antrag

Unterzeichnung und Ausfertigung

Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name

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